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Medienmitteilung vom 29. Oktober 2021

Volksinitiative «Jetz si mir draa» (Steuersenkung für tiefe und mittlere Einkommen): Regierungsrätlicher Gegenvorschlag mit Alibi-Charakter

«Solothurner Banken», die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, ist skeptisch, ob der vom Regierungsrat in Vernehmlassung geschickte Gegenvorschlage wirklich geeignet ist, eine echte Alternative zur Initiative «Jetzt si mir draa» darzustellen. Die Initiative verfolgt bekanntlich das Ziel, hinsichtlich der steuerlichen Belastung von natürlichen Personen den Kanton Solothurn ins schweizerische Mittelfeld zu bringen, was breite Unterstützung findet. Statt sich diesem Ziel mit kreativen, alternativen Ideen zu nähern, schlägt der Regierungsrat eine einzige Steuersenkungsmassnahme und, zwecks Kompensation der Ausfälle, zwei Steuererhöhungen vor.

(Solothurn, 29. Oktober 2021) Die bankenseitige Skepsis betrifft auch die Höhe der beabsichtigten Entlastung (kantonsseitig rund CHF 31 Mio.), die am unteren Limit des Steuersenkungspotenzials scheint, da sie faktisch nur im Streubereich der Staatsrechnung liegt. Gemeinsam mit dem Regierungsrat betont Solothurner Banken jedoch einmal mehr, dass das Steuerniveau im Kanton Solothurn nicht bei den kleinen, sondern vor allem bei den mittleren (und hohen) Einkommen einen Korrekturbedarf nach unten besitzt. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in den Augen von Solothurner Banken allerdings griffigere als die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen erforderlich. Solothurner Banken fordert im Besonderen die Entflechtung von familien- und steuerpolitischen Zielen und empfiehlt, dass die Entlastung grundsätzlich über den Tarif gewährt wird, also unabhängig vom Zivil- oder Familienstand der von den Entlastungen profitierenden Steuerpflichtigen.

Steuern senken mit Steuererhöhungen?
Die vom Regierungsrat als «Gegenfinanzierung» für die zu erwartenden Ausfälle vorgesehene Begrenzung der maximalen Abzugsfähigkeit von Kosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte führt zu einer Steuererhöhung, von der rund 16.000 Steuerpflichtige betroffen sein werden. Das ist ebenso wenig hinnehmbar, wie die indirekt angekündigte Erhöhung der Besteuerung des sog. «Eigenmietwerts», faktisch einer Konfiskation von Sparkapitalien. Solothurner Banken bezweifelt, ob der vom Regierungsrat präsentierte Gegenvorschlag hinreichend geeignet ist, zu den an sich legitimen Anliegen der Initiative «Jetz si mir draa» ein argumentatives und faktisches Gegengewicht aufzubauen.

Die Vernehmlassungsantwort finden Sie hier:

solothurnerbanken.ch/politik/vernehmlassungen

 


 

Medienmitteilung vom 23. Juni 2021

Skepsis betreffend die beabsichtigte Lockerung der Defizitbremse

«Solothurner Banken», die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, äussert sich skeptisch zur vom Regierungsrat angestrengten Teilrevision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-Gesetz). Der von der Kantonsregierung als Begründung für die Vorlage herbeigezogene Umstand, dass in Bezug auf die Bestimmung der Höhe des für die Defizitbremse massgebenden Kapitals derzeit keine «eindeutige» gesetzliche Grundlage bestehe, genügt aus Sicht der Banken nicht als Legitimation für die faktisch beabsichtigte Lockerung der Defizitbremse.


(Solothurn, 23. Juni 2021) Die in völlige Schieflage geratenen Kantonsfinanzen machen offenkundig erfinderisch. Ist der Einfallsreichtum bei der Durchsetzung der vom WoV-Gesetz stipulierten Ausgabendisziplin weiterhin relativ bescheiden, so ist er umso grösser, was Bilanzkosmetik betrifft, die das Festhalten am derzeit unangemessen grosszügigen Ausgabenregime ermöglichen soll. Gemäss Regierungsrat stehen drei Vorgänge dafür gerade, dass die für die Bestimmung der Defizitbremse relevante Vermögenslage des Kantons besser sei als bislang angenommen: die Verpflichtungen zur Ausfinanzierung der PKSO (2015), die Aufhebung des Entsorgungs-, Altlasten- und Abwasserfonds (2017) sowie der Übergang vom Strassenfonds zu einer kantonalen Strassenrechnung (2020). Knapp ausgedrückt bescheinigt der Regierungsrat also mit der Vorlage, jetzt, nach zum Teil mehr als 5 Jahren, erkannt zu haben, dass der Kanton reicher sein könnte als bislang angenommen – und dass deshalb nun doch mehr Geld ausgegeben werden dürfe, als dies die Defizitbremse bislang erlaubt habe. Die vom Regierungsrat beantragte Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine neue Berechnung des für die Defizitbremse massgebenden Kapitals würde allein für das in der Vorlage einzig ausgewiesene Beispieljahr 2019 einen positiven Effekt von CHF 56 Mio. schaffen – und damit einen Spielraum für zusätzliche Ausgaben, die nicht auf höherer finanzieller Leistungsstärke des Kantons, sondern ausschliesslich auf einer kreativen Bilanzierungsmethode fussen würde. «Solothurner Banken» bedauert, dass der Regierungsrat sich von seiner ihm durch Gesetz obliegenden Verpflichtung zu rigoroser Ausgabendisziplin zu dispensieren gedenkt. Der Regierungsrat macht sich damit ohne Not zum Fürsprecher der Politik, die allzu oft dazu neigt, auch staatliche Leistungen zu bestellen, für die eine Finanzierungsgrundlage fehlt. Nicht Bilanzkosmetik wäre jetzt angebracht, sondern eine offene Diskussion über geeignete Massnahmen zur Verbesserung der Finanzlage des Kantons.

 


 

Medienmitteilung vom 17. April 2020

Bewältigung der Covid-19-Pandemie:
Lockerungspolitik des Bundesrates: Rechtsungleich und der bereits bisher gelebten Eigenverantwortung der Bevölkerung teilweise nicht gerecht werdend

Die vom Bundesrat am 16. April 2020 verkündete schrittweise Lockerung der Zwangsmassnahmen gegen die Ausbreitung des neuen Coronavirus stösst bei den Spitzenverbänden der Solothurner Wirtschaft (Solothurner Handelskammer SOHK, Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband kgv und Solothurn Banken) auf Kritik. Die Verbände haben die vom Bundesrat vorgesehenen, nächsten Schritte der Lockerungspolitik auf Praxistauglichkeit und Auswirkungen geprüft. Begrüsst wird von der Solothurner Wirtschaft ausdrücklich das Festhalten an Massnahmen, die nachweislich zur Eindämmung der Verbreitung des Virus beitragen können. Skeptisch beurteilt wird demgegenüber die teilweise inkonsequente, in vielen Fällen zu Rechtsungleichheit und zu anderweitig unangemessenen Ergebnissen führende Etappierung der Lockerungsmassnahmen und des Zeitplans. Die Verbände rufen den Solothurner Regierungsrat dazu auf, den ihm zustehenden Spielraum bei der Umsetzung der Lockerungsmassnahmen im Kanton dazu zu benützen, stossenden Situationen noch besser zu begegnen, als dies bereits bisher der Fall war. Der Solothurner Regierungsrat soll sich zudem beim Bundesrat dafür verwenden, dass in einer nächsten Etappe offenkundige Schwachstellen des Lockerungsprogramms nicht fortgesetzt werden.


(Solothurn, 17. April 2020) Die Solothurner Handelskammer SOHK, der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband kgv und Solothurner Banken – die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, haben die am 16. April 2020 verkündete Lockerungspolitik des Bundesrates im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise zur Kenntnis genommen und stehen dieser teilweise kritisch gegenüber. Die Kritik gilt ausdrücklich nicht der Absicht des Bundesrates, an Massnahmen, die nachweislich zur Eindämmung der Verbreitung des Virus beitragen können, festzuhalten. Die Solothurner Wirtschaft unterstützt sämtliche Massahmen, die zu einer möglichst raschen Wiederherstellung der Volkgesundheit beitragen. Kritisiert wird jedoch die teilweise wenig nachvollziehbare Lockerungspolitik, die an nicht wenigen Orten zu stossenden Ergebnissen und zu rechtsungleicher Behandlung aller an der Wirtschaft Teilnehmenden führt.

Rechtsungleiche Behandlung der Wirtschaftenden
Im Vordergrund der Kritik an den Massnahmen stehen gewisse sachlich fragwürdige, möglicherweise auf externen Druck hin zustande gekommene Anordnungen des Bundesrates. Willkürlich erscheint vor allem die Selektion mancher Betriebsarten. Dass bestimmte Läden und Gewerbebetriebe wieder tätig sein dürfen, während eine Reihe durchaus gleichartiger Betriebe geschlossen bleiben müssen, ist kaum nachvollziehbar. In den Augen der Solothurner Wirtschaftsverbände ist es inakzeptabel, dass das Recht zur Wiedereröffnung nicht rechtsgleich erteilt wird, was sich nicht nur für die betroffenen Unternehmen selbst, sondern auch für deren Partnerinnen und Partner (Konsumentinnen und Konsumenten) unterschiedlich auswirkt. Nachdem sich bereits bisher in der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Infektionsgefahr eigenverantwortliches Handeln aller Voraussicht nach besser ausbezahlt hat als die Zwangsmassnahmen des Bundes, bleibt es unverständlich, dass auch unter dem Lockerungsregime Betriebe, die bereit sind, den erforderlichen Vorgaben (Abstandhalten, Maskentragpflicht, Hygienemassnahmen) eigenverantwortlich und behördlicherseits kontrollierbar zu genügen, die Verbotskeule zu spüren bekommen, währenddem durchaus gleichartige Betriebe, wenig nachvollziehbaren Selektionskriterien folgend, in die Teilfreiheit entlassen werden.

Kantonale Behörden: Spielräume besser ausschöpfen
Die Solothurn Wirtschaftsverbände rufen den Regierungsrat erneut dazu auf, die ihm verbliebenen, nicht unerheblichen Spielräume beim Vollzug der Massnahmen des Bundes auch in der Lockerungsphase dazu zu benützen, Rechtsungleichheiten zu beseitigen und eigenverantwortliches Verhalten staatlich verordnetem möglichst gleichzustellen. Insbesondere wäre dringend dafür zu sorgen, die Umsetzung gewisser Massnahmen mit solchen von angrenzenden Kantonen zu harmonisieren, soweit dies möglich ist. Angesichts der Form des Territoriums des Kantons Solothurn ist es besonders stossend, dass Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Solothurn teilweise nur wenige Kilometer zu fahren brauchen, wenn sie dies denn können, um ein liberaleres, aber deswegen nicht gesundheitsgefährdenderes Regime anzutreffen.

Beim Bundesrat vorstellig werden
Ohne eine Diskussion darüber auslösen zu wollen, für wie hilfreich der Föderalismus im Zusammenhang mit der Bekämpfung des neuen Coronavirus angesehen werden darf oder eben nicht, ruft die Solothurner Wirtschaft den Regierungsrat überdies dazu auf, sich beim Bundesrat umgehend dafür zu verwenden, dass die national verordneten Lockerungsmassnahmen der verbliebenen Risikosituation regional besser gerecht werden als bisher. Es ist unverhältnismässig, dass so gut wie alle vom Bund beschlossenen Schutzmassnahmen sich zur Hauptsache an den zweifellos vorhanden Bedürfnissen der Kantone Tessin und Genf orientieren, aber unverändert auch in den Gebieten (vor allem des Mittellandes) zur Anwendung gelangen, wo Teile der vom Bundesrat gesteckten Ziele bereits erreicht werden konnten und die Situation nachweislich deeskaliert.

 


 

Medienmitteilung vom 14. April 2020

Mittelland Zeitung vom 11. April 2020
Thomas Vogt zum aktuellen Stand der Bewältigung der Corona-Pandemie

In den Solothurner Ausgaben der «Mittelland Zeitung–Schweiz am Wochenende» vom Samstag, 11. April 2020, führte Chefredaktor Balz Bruder ein vertiefendes Gespräch mit Thomas Vogt, Präsident von Solothurner Banken. Im Interview widerholte Vogt die Forderung der Bankenbranche nach umgehender Rückkehr zur Normalität, sobald sich zeigen sollte, dass die Verbreitung des Virus auch anders eingedämmt werden kann als mit den heute bekannten, drakonischen Massnahmen. Die Finanzdienstleistungsindustrie sei sich ihrer ausserordentlich grossen volkswirtschaftliche Bedeutung bewusst, so Vogt. Sie werde weiterhin alles daransetzen, die Volkswirtschaft mit dem Geld zu versorgen, das diese benötige, um zu florieren und bestenfalls wieder zu wachsen. Es sei gerade diese gesellschaftspolitische Verantwortung, auf die sich die Banken in naher Zukunft wieder besonders stark besinnen würden.

Das ganze Interview:
www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/solothurner-banken-praesident-die-zeit-danach-wird-vielleicht-die-schwierigere-137637387

 


 

Medienmitteilung vom 2. April 2020

Covid-19-Pandemie: Die Hilfsmassahmen von Bund und Kanton sind gut angelaufen
Jetzt ruft die Solothurner Wirtschaft zum Nachjustieren der Massnahmen und zum rechtzeitigen Nachdenken über die «Zeit danach» auf

Die wirtschaftlichen Unterstützungspakete von Bund und Kantonen gegen die negativen Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Covid-19 sind stark nachgefragt. Die mit der Umsetzung betrauten Kreise haben Fahrt aufgenommen und bewältigen die aussergewöhnliche Herausforderung mit beachtlichem Engagement. Schwachstellen zeigen sich demgegenüber bei der sachlichen Unverhältnismässigkeit gewisser Schutzmassnahmen. Hier fordert die Solothurner Wirtschaft eine rasche Korrektur beim Vollzug. Überprüfbare betriebliche Schutzmassnahmen sollen, wenn das Bundesrecht es zulässt, dann erlaubt werden, wenn sie die gleiche Sicherheit zu gewähren vermögen wie radikale Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit. Des Weiteren fordern die Solothurner Wirtschaftsverbände die mit dem Erlass und dem Vollzug von Massnahmen betrauten Behörden aller Stufen dazu auf, für den Fall einer sich nachhaltig verbessernden Situation bzw. für die Phase nach Abklingen der Pandemie rasch ein Programm vorzulegen, welches den Wirtschaftenden und den Konsumentinnen und Konsumenten aufzeigt, wie die Rückkehr zur Normalität vorschriftenseitig ausgestaltet werden wird. Notrecht darf nach Auffassung der Solothurner Wirtschaftsverbände auf jeden Fall nur so lange gelten, wie wirklich Not herrscht.


(Solothurn, 02. April 2020) Die drei Spitzenverbände der Solothurner Wirtschaft, (Solothurner Handelskammer SOHK, Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband kgv und Solothurner Banken – die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute) nehmen mit Befriedigung davon Kenntnis, dass alle mit der Implementierung von Hilfsmassnahmen betrauten Kreise – Behörden, Wirtschaftsverbände und Sozialpartner – der Bewältigung der ausserordentlichen Herausforderung gewachsen sind. Die Hilfsmassnahmen von Bund (Notkredite) und Kantonen (Kurzarbeit, Direktzahlungen) werden von den Betroffenen rege nachgefragt. Den mit den Auszahlungen der Hilfeleistungen betrauten Stellen ist es gelungen, unter widrigsten Umständen die zur Bewältigung der Notlage erforderlichen Dienstleistungskapazitäten bereit zu stellen. Dass dabei nicht nur die staatlichen Sozialversicherungseinrichtungen, sondern auch die Banken ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung gerecht werden, findet allseits Anerkennung.

Schwachstellen beim Vollzug
Während die Hilfeleistungen gut angelaufen sind, manifestieren sich beim Vollzug der auf Notrecht gestützten Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit offenkundige Schwachstellen. Die Solothurner Wirtschaft fordert die mit dem Vollzug betrauten Behörden dazu auf, das Massnahmenpaket kontinuierlich auf Angemessenheit zu prüfen und gegebenenfalls den beim Vollzug vorhandenen Spielraum auszuschöpfen. Die Verfügbarkeit der öffentlichen Dienstleistungen wird bedauerlicherweise im Moment nicht flächendeckend gewährleistet, obwohl für eine unterschiedliche Handhabung keine Notwendigkeit besteht. Unverständlich scheint auch, dass Verhaltensweisen, die in anderen Kantonen mit guten Erfahrungen toleriert werden, etwa Drive-through-Angebote oder persönliche Beratungsgespräche in Ausstellungsräumen (immer unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln), im Kanton Solothurn verboten bleiben. Sofort auf ihren Effekt zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben wären auch innovative, von einzelnen Unternehmen vorgeschlagene Sicherheits-Konzepte. Wenn mit selbstauferlegten Schutzmassnahmen, etwa der Garantie der Einhaltung der Distanzvorschriften und mit der Einführung der Maskentragpflicht auf privater Basis das gleiche erreicht werden kann, wie nach Durchsetzung prohibitiver Vorschriften, könnten ohne jegliche Beeinträchtigung der Gesundheit viele wirtschaftliche Schäden vermieden werden.

Sofortiges Nachdenken über die Zeit danach gefordert
Noch zeichnet sich bei der Ausbreitung des Virus kein Licht am Ende des Tunnels ab, aber der Beginn der Phase des Abklingens der Pandemie wird hoffentlich in Bälde kommen. Die Solothurner Wirtschaftsverbände fordern die mit dem Erlass und dem Vollzug betrauten Behörden aller Stufen dazu auf, rasch ein Programm für den Wiedereinstieg in die Normalität vorzubereiten. Wohlverstanden: Nicht den Wiedereinstieg jetzt schon an die Hand zu nehmen, aber zeitnah ein Programm für den Wiedereinstieg vorzulegen. Das Programm soll den Wirtschaftenden und den Konsumentinnen und Konsumenten aufzeigen, wie die Rückkehr zur Normalität vorschriftenseitig ausgestaltet werden wird, damit entsprechende Vorbereitungen getroffen werden können. Das Notrecht, davon sind die Solothurner Wirtschaftsverbände überzeugt, darf auf jeden Fall nur so lange gelten, wie wirklich Not herrscht. Verzieht sich diese, sind die von der Verfassung garantierten Freiheiten umgehend wiederherzustellen.

 


 

Medienmitteilung vom 26. März 2020

COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung des Bundes

Die vom Bund verbürgten Hilfskredite stehen auch im Kanton Solothurn notleidenden Unternehmungen ab sofort zur Verfügung


Ab sofort können von der Coronavirus-Krise geschüttelte Wirtschaftsbetriebe Unterstützung aus dem insgesamt 20 Milliarden Franken umfassenden Hilfsprogramm des Bundes in Anspruch nehmen. Schätzungen zufolge könnten es bis zu 20 Prozent aller Betriebe sein, die auf entsprechende Überbrückungskredite zur Linderung von Notsituationen, die durch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie bzw. der Massnahmen zu ihrer Eindämmung entstanden sein können, angewiesen sind. Die Spitzenverbände der Solothurner Wirtschaft (Solothurner Handelskammer SOHK, Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband kgv und Solothurner Banken – die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute) haben ihren Informationsaustausch fortgesetzt und sich über das reibungslose Anlaufen der Hilfsaktion vergewissert.

(Solothurn, 26. März 2020) Von den vom Bund als Hilfsmassnahme verbürgten 20 Milliarden Franken werden, Schätzungen von Solothurner Banken zufolge, mehrere Hundert Millionen Franken als Notkredite auch in Betriebe im Kanton Solothurn fliessen. Innert weniger Tage haben sich die im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute auf die vom Bund verlangte, unbürokratische Abwicklung der Hilfsgesuche vorbereitet. Seit Donnerstag, 26. März 2020, treffen bei den Banken nun entsprechende Kreditgesuche ein und werden, die Notlage der Gesuchsteller widerspiegelnd, allesamt äusserst speditiv behandelt. Erste Auszahlungen sind kurz nach Öffnung der Banken am Donnerstagmorgen erfolgt.

Kontinuierlicher Erfahrungsaustausch
Die Solothurner Handelskammer SOHK und der Kantonalsolothurnische Gewerbeverband kgv informieren ihre Mitglieder laufend über die zu wählende Vorgehensweise bei Hilfsgesuchen (Kurzarbeit, Kreditgesuche) und bieten gegebenenfalls auch persönliche Unterstützung an. Die Banken ihrerseits behandeln die Gesuche für entsprechende Kreditvereinbarungen mit der erforderlichen Geschwindigkeit. Die drei kantonalen Wirtschaftsdachverbände werden in den kommenden Tagen ihre ersten, in der vollkommen neuen Situation gemachten Erfahrungen austauschen, um den Ablauf der Massnahmen kontinuierlich zu optimieren.

Beanspruchung von Hilfe bedeutet Verzicht auf Geltendmachung des Bankkundengeheimnisses
SOHK, kgv und Solothurner Banken weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den finanziellen Unterstützungen um rückzahlbare Kredite handelt, und dass die Hilfsaktion bis Ende Juli 2020 dauert. Unternehmen, welche die Hilfe beanspruchen möchten oder müssen, sollten bei der Abschätzung ihrer individuellen, durch COVID versursachten Gefährdungs- und Risikolage, dieses Zeitfenster berücksichtigen. Unternehmen, die einen Hilfskredit beanspruchen, verzichten mit Unterzeichnung der Kreditvereinbarung bis zum Zeitpunkt der vollständigen Rückzahlung des Notkredits ausserdem gegenüber ihrer Bank und sämtlichen relevanten Behörden auf die Geltendmachung des Bankkundengeheimnisses. Dies gilt auch gegenüber der kantonalen Steuerverwaltung. Solothurner Banken empfiehlt deshalb Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern, bei ihrer Hausbank nicht ohne Absprache mit ihren Kontrollstellen (Revisionsstelle, Treuhänder) vorstellig zu werden.

 


 

Medienmitteilung vom 16. März 2020

Solothurner Wirtschaftsverbände zur Coronavirus-Pandemie:
Den Herausforderungen mit offenem Visier begegnen


Die Solothurner Wirtschaft beginnt die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu spüren. Nicht der Virus selbst erzeugt dabei die grössten wirtschaftlichen Schäden, sondern die notwendigen, drakonischen Massnahmen zu dessen Eindämmung. Die Spitzenverbände der Solothurner Wirtschaft (Solothurner Handelskammer SOHK, Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband sgv und Solothurnerbanken – die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute) koordinieren ihre Aufklärungsmassnahmen und stehen in der Angelegenheit ab sofort in regelmässigem Kontakt miteinander.

(Solothurn, 16. März 2020) Zwar fängt die Solothurner Wirtschaft erst an, die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu spüren, jedoch verheissen die Vorzeichen nichts Gutes. Sowohl für industrielle als auch für gewerbliche Kreise zeichnen sich, auch ausgelöst durch die einschneidenden Massnahmen des Bundesrates, vermehrt Notsituationen ab, die situativ zwingend Unterstützung erforderlich machen. Die Spitzenverbände der Solothurner Wirtschaft stehen in engem Kontakt miteinander. Während sich Handelskammer und Gewerbeverband vor allem darum kümmern, die im Aufbau befindlichen Hilfsinstrumente in enger Zusammenarbeit mit den Behörden den Betroffenen zu kommunizieren und zur Verfügung zu stellen, unternehmen die Banken alles, um den Geschäftsbetrieb mitsamt der regionalen Geldversorgung sicherzustellen. Zu diesem Zweck setzen die Banken derzeit ihre diesbezüglichen Sicherheitsdispositive um.

Was tun bei Liquiditätsproblemen?
Im Vordergrund der Probleme, die sich für Wirtschaftende bereits ergeben haben oder die sich jetzt abzeichnen, stehen Liquiditätsengpässe. Ursachen dafür können zum Beispiel Zahlungsausfälle, Betriebsunterbrüche, temporäre Betriebsschliessungen oder ein massives Einbrechen der Nachfrage sein. Die Banken rufen Betroffene mit Problemen, die durch den Virus selbst oder durch die behördlichen Massnahmen gegen dessen Verbreitung verursacht sind, dazu auf, sich mit ihren Treuhänderinnen und Treuhändern zusammenzusetzen und gemeinsam mit diesen bei ihren Hausbanken vorzusprechen. Die im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute sind offen für die gemeinsame Erarbeitung von tragfähigen Lösungen. Dabei soll jederzeit pragmatisch vorgegangen werden. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang die vom Bund beschlossene Massnahme sein, wonach die Bürgschaftsgenossenschaften – im Fall des Kantons Solothurn ist das die «Bürgschaftsgenossenschaft Mitte» (mit Sitz in Burgdorf) – seit vergangenem Freitag, 13. März 2020, nicht mehr nur Investitionskredite verbürgen können, sondern neu auch KMU Unterstützung gewähren können, die wegen des Coronavirus in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Da Bürgschaften einen Bankkredit voraussetzen, ist es ratsam, mit der Bürgschaftsorganisation erst nach vorgängigem Kontakt mit einem Bankinstitut Kontakt aufzunehmen.

Enge Zusammenarbeit der Wirtschaftsverbände in der Krise
Die drei Spitzenverbände der Solothurner Wirtschaft haben für die Zeit der Krise eine engere als die bereits bisher erprobte Zusammenarbeit beschlossen. Die Verbände stehen in engem Kontakt mit den Vollzugsbehörden des Kantons. Die Unternehmen (Mitgliedfirmen) der Solothurner Handelskammer und des Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverbands finden für ihre wichtigsten Fragen online Informationsseiten mit Kontaktstellen bei ihren Verbänden. Zu Fragen von allgemeinem Interesse, etwa zum Stand des Aufbaus der Hilfsinstrumente, werden die Verbände regelmässig gemeinsam orientieren.

 


 

Medienmitteilung vom 17. Januar 2020 

Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse Kanton Solothurn
Kritik an der beabsichtigten Expansion der PKSO

(Solothurn, 17. Januar 2020) Die vom Solothurner Regierungsrat geplante Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse Kanton Solothurn PKSO stösst bei den Banken auf Skepsis. Die geplante Öffnung der Kasse über den angestammten Versichertenkreis hinaus sowie der Ausbau von Leistungen der oberen Kader noch vor Abschluss der Ausfinanzierung der Kasse durch die Solothurner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird als politisch geschmacklos gewertet.

Im Nachgang zum unglücklichen Volksentscheid über die Ausfinanzierung der PKSO im Jahr 2014 und angesichts der Tatsache ihres klar umrissenen und unverändert gebliebenen gesetzlichen Auftrags sowie keines sich aufdrängenden, grösseren regulatorischen Nachjustierungsbedarfs, lehnt der Verband der Finanzdienstleistungsindustrie im Kanton Solothurn sowohl die angestrebte Expansion der Kasse als auch den ins Auge gefassten Leistungsausbau klar ab. Solange wie das materiell Zentrale am Bündnis zwischen Kanton und PKSO nur noch aus der Pflicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur rückwirkenden Ausfinanzierung der Kasse und gegebenenfalls aus der Pflicht zur Mitfinanzierung kommender Deckungslücken bestehe, so die Banken in ihrer Vernehmlassung, sei der Vorschlag für eine mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln zu finanzierenden Expansion abzulehnen. 

Weder für eine Expansion noch für einen Leistungsausbau sind Gründe erkennbar 
Eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit für die angestrebte Expansion bestehe nicht, so die Banken. Auf jeden Fall sei sie in der Botschaft nicht dargestellt. Die angestrebte Vergrösserung der PKSO werde vom Regierungsrat auch nicht mit einem verbesserten Grenznutzen oder mit anderweitigen Optimierungen plausibilisiert. Solothurner Banken betrachtet die Absicht, die PKSO aktiv und aggressiv in den Wettbewerb mit anderen Pensionskassen treten lassen zu wollen, auch aus ordnungspolitischen Gründen als äusserst fragwürdig. In gleichem Masse Sorge wie die beabsichtigte Expansion bereitet Solothurner Banken überdies der geplante, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jährlich rund 1.5 Millionen Franken kostende Leistungsausbau für die höheren Kader.


Die Vernehmlassung von Solothurner Banken findet sich unter www.solothurnerbanken.ch/politik/vernehmlassungen

 


 

Medienmitteilung vom 13. August 2019

Fachanlass 2019 von Solothurner Banken
Einschätzung der Risikolage der Banken

(Solothurn, 13. August 2019) Anlässlich des letztjährigen Fachanlasses hatte Finanzminister Ueli Maurer den Solothurner Bankerinnen und Bankern sinngemäss gesagt, dass jeglicher Ärger der Finanzdienstleistungsindustrie über die FINMA vergeblich sei: Die FINMA schiesse in ihrer regulatorischen Tätigkeit nur deshalb so ins Kraut, weil das Parlament in gleicher Funktion schwach sei. Eine markige Aussage, welche Solothurner Banken, die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, gerne zum Anlass nahm, der Sache auf den Grund zu gehen. Jan Blöchliger, Leiter des Geschäftsbereichs Banken und Mitglied der Geschäftsleitung der FINMA, hielt vor den zahlreich versammelten Bankerinnen und Bankern eine spannende Rede und stand ihnen danach Red’ und Antwort.

Die FINMA sei im regulatorischen Bereich nur deshalb so stark, weil das Parlament die relevante Gesetzgebung neuerdings vor allem als Angelegenheit des Konsumentenschutzes betrachte und sich davor hüte, Bereiche zu berühren, die der Branche alte Freiheiten zurückbringen könnte. Diese Lageanalyse von Bundesrat Ueli Maurer konnte Gastreferent Jan Blöchliger, Leiter Geschäftsbereich Banken bei der FINMA, naturgemäss nur bedingt teilen. Der 42-jährige Anwalt Blöchliger, ein bekennender Heimweh-Solothurner, leitet die Truppe von rund 100 Mitarbeitenden desjenigen FINMA- Geschäftsbereichs, der für die Bewilligung und für die Aufsicht von Banken und Effektenhändlern zuständig ist. «Die Banken sollten die FINMA vielmehr als Garantin dafür ansehen, sie vor dem Eingehen allzu hoher Risiken zu schützen», so Blöchliger. Dass die den lizenzierten Finanzdienstleistern zuteilwerdende Aufsicht sehr kostentreibend sei, konnte der Referent bestätigen. Hingegen würden die neuen, der Risikolage angepassten Aufsichtsprioritäten der FINMA dazu beitragen, diesen Kostenfaktor zu senken.

Kryptowährungen geniessen keine Privilegien
In der traditionellerweise angeregten Diskussion im Anschluss an den Hauptvortrag warfen Teilnehmende weitere, die Banken vehement interessierende Fragen auf, beispielsweise betreffend Kryptowährungen. Diesbezüglich bestätigte Blöchliger, dass auch auf die Betreiber neuer Geldarten die geltenden Regeln anwendbar seien, dass also jederzeit von einer rechtsgleichen Behandlung ausgegangen werden könne, was die FINMA aber bei Kryptobanken zugegebenermassen vor grosse Herausforderung stelle. Für einschlägige Startups habe die FINMA einen Helpdesk eingerichtet, an welchem sich Interessierte über die ihnen obliegenden Pflichten (z.B. die Lizenzpflicht) kundig machen könnten.



Thomas Vogt, Direktor SLB Spar- und Leihkasse Bucheggberg und Präsident von Solothurner Banken,

mit Gastreferent Jan Blöchliger, Leiter Geschäftsbereich Banken bei der FINMA.



Ein aufmerksames und diskussionsfreudiges Publikum besuchte den Fachanlass 2019

des Branchenverbandes der Solothurner Finanzdienstleistungsindustrie.


Auch die Politik markierte Interesse am guten Gedeihen der Banken:

Kantonsrat Markus Spielmann (Starrkirch-Wil) und Jan Blöchliger.


Gelegenheit zu interessantem, persönlichem Gedankenaustausch:

Etienne Bonvin von der Alternativen Bank Schweiz ABS mit Jan Blöchliger.

 


 

Medienmitteilung vom 21. Januar 2019

Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte
Solothurner Banken begrüssen die Verbesserungen bei den Wahlregeln für kommunale Behördenmitglieder

(Solothurn, 21. Januar 2019) Solothurner Banken, die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, besitzt ein grundlegendes Interesse an gesellschaftlicher und gesellschaftspolitischer Stabilität. Dazu können mit berufenem und befähigtem Personal und idealerweise nach effektiv durchgeführter Wahl besetzte behördliche Gremien Erhebliches beitragen. Der Branchenverband der im Kanton tätigen Finanzdienstleistungsindustrie begrüsst daher in seiner Vernehmlassung die vom Regierungsrat vorgesehenen Änderungen am kantonalen Gesetz über die politischen Rechte.

Mit der geplanten Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) nimmt sich der Regierungsrat zur Hauptsache den Themen Kommunale Wahlen / Zweiter Wahlgang und Ersatzmitglieder der Gemeinderäte an. Neu sollen sich bei kommunalen Wahlen (dies betrifft zur Hauptsache Wahlen des Gemeindepräsidiums) neue Kandidatinnen und Kandidaten in einen zweiten Wahlgang einbringen können, ohne schon am ersten teilgenommen haben zu müssen. Dadurch können die demokratisch ungewollten, sogenannten «Stillen Wahlen» vermieden werden, was zu einer erhöhten Legitimierung der Chargierten führt. Dieses Ziel begrüsst Solothurner Banken ebenso wie die zweite Hauptintention der Vorlage, die das Nachrücken in Gemeinderäte vereinfachen will, was zur jederzeitigen personellen Vollständigkeit der kommunalen Behörden beitragen wird.

Die Vernehmlassung von Solothurner Banken findet sich unter www.solothurnerbanken.ch/politik/vernehmlassungen

 


 

Solothurner Banken an der Berufsinformationsmesse BIM 2018 in Olten

 

…and the WINNER is: Andrea Frokaj!

 

Schon beinahe zur Tradition geworden ist die Teilnahme von «Solothurner Banken» an der Berufsinformationsmesse BIM in Olten. An der Messe, die auch 2018 wiederum rund 7'000 Besucherinnen und Besucher anzuziehen vermochte, konnten sich angehende Lernende über verschiedene Berufsbilder informieren. Das Interesse an Bankberufen ist ungebrochen. Am äusserst rege besuchten Messe-Stand von «Solothurner Banken» wurde allerdings nicht nur informiert, sondern auch ein Wettbewerb durchgeführt. Den ersten Preis (natürlich ein Goldvreneli!) holte sich Andrea Frokaj (Wangen b. Olten).

 

Stephanie Studer, Führungsunterstützung bei der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt (links), überreicht der Gewinnerin des Wettbewerbs, Andrea Frokaj (Wangen b. Olten), die Siegerinnenprämie, ein Goldvreneli. Foto: Solothurner Banken.

 

Mitarbeitende der teilnehmenden Solothurner Bankinstitute hiessen die interessierten Jugendlichen am Stand der Bankenbranche herzlich willkommen. Foto: Solothurner Banken (Courtesy Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt).

 

In vertiefenden Gesprächen konnten sich interessierte, angehende Lernende über das bei Banken vorhandene Berufsspektrum informieren. Foto: Solothurner Banken (Courtesy Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt).

 


 

Medienmitteilung vom 3. September 2018

 

Fachanlass 2018 von Solothurner Banken

Finanzplatz Schweiz – wohin geht die Reise?

 

(Solothurn, 3. September 2018) Die Finanzdienstleistungsindustrie ist eine der tragenden Säulen der Schweizer Volkswirtschaft, auch im Kanton Solothurn. Ohne die in der Schweiz tätigen rund 270 Bankinstitute und 2'100 Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen, deren insgesamt rund 200'000 Beschäftigte jährlich eine Wertschöpfung von mehr als 60 Milliarden Franken erarbeiten, sähe es mit dem Wohlstand in der Schweiz ganz anders aus. Dieser Bedeutung zum Trotz, oder vielleicht auch wegen dieser Bedeutung, ist der wichtige Wirtschaftszweig immer wieder das Ziel von politischen und wirtschaftlichen Angriffen aller Art. Solothurner Banken, die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, widmete ihren diesjährigen Fachanlass daher dem Thema «Finanzplatz Schweiz – wohin geht die Reise?».

 

Als Gastreferent konnte Bundesrat Ueli Maurer gewonnen werden, der als Finanzminister den

Finanzplatz Schweiz und dessen internationale Bedeutung wie kein zweiter kennt. «Ihre Branche steht vor sehr grossen Herausforderungen, aber vor keinen, die Sie nicht werden meistern können», so der Bundesrat. Als Folge der letzten Finanzkrise, die vor 10 Jahren in den USA ihren Anfang genommen hat, sei es zu einer starken Regulierungswelle gekommen, die unterdessen zwar etwas gebremst werden konnte, die aber noch nicht zu Ende sei. Sicher, so Maurer, sei zum Beispiel, dass der Druck auf höhere Eigenkapitalquoten anhalten werde. «Dies müssen Sie aber nicht unbedingt als nachteilig empfinden», so der Bundesrat. Höhere Eigenkapitalquoten dienten dazu, die Schweizer Banken gegen neue Unbill zu stärken, also gegen Gefahren, die etwa davon ausgehen könnten, dass die Banken Südeuropas ins Wanken geraten könnten. Mit diesen Worten bestätigte Maurer in gewisser Hinsicht «höchstinstanzlich» die von Thomas Vogt, Präsident von Solothurner Banken, die für seine Branche stets geforderte Solidität. «Durch die umgesetzte Weissgeldstrategie ist die Branche vorerst diesbezüglich mit sich im Reinen. Jetzt gilt es als nächstes, sich wieder auf das Kerngeschäft zu besinnen», so Vogt. Dies und den unbeschädigten, sehr guten Ruf der Schweizer Banken im internationalen Umfeld konnte Ueli Maurer nur bestätigen. «Nicht gut von Schweizer Banken wird eigentlich nur in der Schweiz geredet», so der Bundesrat. «Im Rest der Welt geniessen unsere Banken höchsten Respekt und sind geradezu Symbol für all die Vorzüge, die unser Land zu bieten hat.»

 

Bankenpräsident Thomas Vogt, Direktor SLB Spar- und Leihkasse Bucheggberg und Bundesrat Ueli Maurer.

 

In der Diskussion hatte sich der Bundesrat knallharten Fragen aus dem Publikum zu stellen.

 


 

Medienmitteilung vom 31. August 2018

Vernehmlassung zur Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Solothurn:
Solothurner Banken zweifeln an der Ausgewogenheit der Vorlage


(Solothurn, 31. August 2018) Die Revision der Unternehmensbesteuerung mit einer bemerkenswerten Senkung der Steuerlast für juristische Personen auf kantonaler Ebene ist auch in den Augen von Solothurner Banken ein Geschäft, dessen zügige Inangriffnahme begrüsst wird. Die vom Regierungsrat in Vernehmlassung geschickte Vorlage verfügt allerdings aus Sicht der Banken noch nicht über das Profil und die Ausgewogenheit, die für eine Annahme durch das Volk zwingend erforderlich wären. Nicht hinnehmbar für die Banken – die sich hier auch als Sprachrohr von Kundeninteressen verstehen – ist die vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilkompensation der sich bei den juristischen Personen abzeichnenden Steuerausfälle durch eine 40-prozentige Anhebung der Vermögenssteuer.

«Solothurner Banken» rät der für die Ausarbeitung und Präsentation einer geeigneten Vorlage zuständigen Behörden, vorerst dem Regierungsrat, später dann dem Kantonsrat, dazu, alle Kraft auf die Gestaltung einer gut austarierten und vor allem an der Urne mehrheitsfähigen Vorlage zu legen. Offenbar verfügte nicht einmal die vom Regierungsrat personell recht willkürlich zusammengesetzte Begleitgruppe über die Kraft, ihren nach Abschluss der Arbeiten öffentlich gemachten «Kompromiss» durchzusetzen, indem die jetzt vom Regierungsrat präsentierte Vorlage sogar hinter diese Übereinkunft zurückfällt. Bedauerlicherweise ist die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage von einem Meccano geprägt, welches die (an sich anzustrebende!) Steuerminderbelastung für juristische Personen teilweise durch eine Anhebung der Steuern für natürliche Personen kompensiert. Solothurn ist gemäss diversen seiner Leitbilder ein «Wohn- und Wirtschaftskanton», weshalb von längst fälligen Steuersenkungen nicht nur die juristischen, sondern auch die natürlichen Personen profitieren können sollten. Eine steuerliche Schlechterstellung Privater zwecks Finanzierung von neuen Steuerprivilegien für Unternehmen zielt auf jeden Fall in mehrerlei Hinsicht in die falsche Richtung. Solothurn gäbe damit nicht nur eines der wenigen Instrumente, das den Kanton im interkantonalen Vergleich wenigstens in einer einzigen Hinsicht in den vorderen Rängen erscheinen lässt, wieder preis. Der Kanton würde sich durch den drohenden Wegzug vermögender Privater zudem der Gefahr aussetzen, Steuerverluste gleich doppelt zu erfahren, einmal durch Herabsetzung der Unternehmenssteuer, ein weiteres Mal durch den Verlust von Steuersubstrat natürlicher Personen.

Kompensation der Steuerausfälle: Bessere Vorschläge sind gefragt
Solothurner Banken, eine Organisation, die sich nicht nur als Wirtschaftsverband, sondern auch als Sprachrohr von Kundeninteressen – auch solcher natürlicher Personen – versteht, lädt die für die Ausgestaltung des Staates und seiner Einrichtungen zuständigen Kreise und Behörden aller Stufen ein, für die sich abzeichnenden Steuerausfälle nicht zur Hauptsache Kompensationsvorschläge in Form von neuem Fiskalismus zu unterbreiten. Der Zwang zu einer Revision der Unternehmensbesteuerung sollte vielmehr als historische Gelegenheit betrachtet und dafür genutzt werden, das derzeitige Ausmass der Staatstätigkeit für einmal generell zu hinterfragen und diese – nach einer rigorosen Überprüfung des kostentreibenden Gesetzeskatalogs auf seine Sinnhaftigkeit – durch den Abbau von nicht oder nicht mehr notwendigen öffentlichen Tätigkeiten angemessen zurückzufahren. Sollte insbesondere an der Anhebung der Vermögenssteuer als Bestandteil einer zur Abstimmung gelangenden Vorlage festgehalten werden, kündigt «Solothurner Banken» bereits heute an, auf ein aktives, befürwortendes Engagement anlässlich der Volksabstimmung zu verzichten.

Die Vernehmlassung von Solothurner Banken findet sich unter www.solothurnerbanken.ch/politik/vernehmlassungen

 


 

Medienmitteilung vom 23. April 2018

 

Volksabstimmung vom 10. Juni 2018:

Nein zur «Vollgeld-Initiative» und zur «Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes»

 

(Solothurn, 23. April 2018) Zwei für den Fortbestand des wirtschaftlichen Gedeihens und der Wohlfahrt wichtige Abstimmungsvorlagen – eine eidgenössische und eine kantonale – verpflichten «Solothurner Banken» zum ausserordentlichen Schritt, Abstimmungsaufrufe zu erlassen: Nein des Branchenverbandes der kantonalen Finanzdienstleistungsindustrie zur «Vollgeld-Initiative» (eidgenössische Vorlage) und Nein zur «Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes». Beide Volksabstimmungen finden am 10. Juni 2018 statt.

 

«Solothurner Banken – die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute» gibt im Vorfeld von Volksabstimmungen nur äusserst selten Parolen-Empfehlungen heraus. Wenn die Branchenorganisation der Finanzdienstleistungsindustrie im Kanton Solothurn dies im Vorfeld der Abstimmung vom 10. Juni 2018 gleichwohl tut, droht offenkundig Gefahr. Nein sagen Solothurner Banken zur so genannten «Vollgeld-Initiative». Das Volksbegehren beabsichtigt, den Geschäftsbanken inskünftig zu verbieten, in Form von Ausleihungen Buchgeld zu schaffen; dieses Recht soll stattdessen, wie im 19. Jahrhundert angedacht, exklusiv bei der Nationalbank verbleiben. Mit der romantisch-naiven und möglicherweise sogar gut gemeinten, sich aber auf die Wohlfahrt der Gegenwart äusserst zerstörerisch auswirkenden Initiative könnte die gegenwärtige Volkswirtschaft der Schweiz aller Voraussicht nach aber schon sehr bald nicht mehr mit hinreichend Geld versorgt werden. Für die Privaten, für den Staat und für die Wirtschaft drohen gravierende Auswirkungen.

 

Bürokratie und Mehrkosten statt Klimaschutz?

Zur zweiten Vorlage, der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes, hatte sich Solothurner Banken bereits in der Vernehmlassung äusserst skeptisch geäussert und ruft jetzt zu einem Nein auf. Der Eingabe des Branchenverbandes ist es anlässlich der Anhörung leider gleich ergangen wie mit den zahlreichen Vorschlägen anderer, wichtiger Kreise (Energieversorger, Städte, Einwohnergemeinden, Wirtschaftsverbände, Hauseigentümerverband), deren konstruktive Anregungen von der ideologisch befangenen Verwaltung schlicht übergangen wurden. Den Energiebürokraten, die sich jetzt gerne personell ergänzen möchten, ist es stattdessen gelungen, zunächst den Regierungsrat und am Schluss sogar den Kantonsrat (letzteren allerdings nur äusserst knapp) ungut zu beeinflussen, indem ein unübersichtlicher Wust von ökologisch sinnlosen Schikanen als Beitrag an die Rettung des Weltklimas dargestellt wurde. Auch die Abstimmungs-Information des Kantons vermittelt entsprechende Eindrücke und darf insgesamt als besorgniserregend manipulatorisch bezeichnet werden, ein Vorgang, der in diesem Ausmass in Solothurns Demokratiegeschichte seinesgleichen sucht. Tatsache ist: Den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, der Mieterschaft, aber auch der Industrie und dem Gewerbe drohen von der Vorlage neue, unzumutbare und ökologisch sinnlose Schikanen und Kosten. Das Nein zur Vorlage verstehen Solothurner Banken als Aufforderung zur Ausarbeitung einer neuen Vorlage, bei welcher echter Klimaschutz im Vordergrund steht. Für Solothurner Banken wird dabei die Energie-Versorgungssicherheit, die auch langfristig nur durch eine breite Fächerung des Angebotes gewährleistet werden kann, nach wie vor erste Priorität besitzen.

 


 

Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes: Regierungsrat plant Bebauungszwang

 

Solothurner Banken lehnen Enteignung als «Strafe» für das Nichtbebauen von Baugrundstücken entschieden ab

 

(Solothurn, 25. August 2017)Bleiben der Bauzone zugewiesene Grundstücke für längere Zeit unbebaut, soll jetzt Druck gemacht werden: Gestützt auf gewisse Vorgaben des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes will der Regierungsrat im Kanton Solothurn den Gemeinden das Recht einräumen, für unbebaute Grundstücke einen Bebauungszwang einzuführen. Wird der Bebauungspflicht nicht Folge geleistet, droht den Eigentümerinnen und Eigentümern der Parzellen als eine der möglichen Konsequenzen die beinahe totale Wertvernichtungen ihrer Grundstücke. Solothurner Banken anerkennt die Notwendigkeit, die Bautätigkeit im Kanton Solothurn zu stimulieren, lehnt jedoch den vom Regierungsrat dazu vorgeschlagene Weg apodiktisch ab.

 

 

Nicht das Ziel, die Bautätigkeit im Kanton Solothurn zu stimulieren, ist es, das die Banken erschreckt. Es sind vor allem die drakonischen Konsequenzen, mit denen bei Nichtbefolgung des Bauzwangs gedroht wird, darunter die Zwangsveräusserung der Parzellen an die Standortgemeinde oder gar deren Auszonung. In der Vernehmlassung zur vom Regierungsrat beabsichtigten Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) äussert sich «Solothurner Banken – die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute» in mehrerlei Hinsicht äusserst skeptisch zu Vorlage. Im Vordergrund der Kritik steht die Absicht, aus dem Kanton einen regulativen Flickenteppich zu machen, indem es den Gemeinden freistehen soll, den Bebauungszwang einzuführen oder nicht. Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener Liegenschaften, sollten diese denn in einer Gemeinde liegen, die den Bebauungszwang eingeführt hat, würden mit dem Gesetz vor mannigfaltige Probleme gestellt: Im Vordergrund steht dabei der im Widerspruch zur verfassungsmässig garantierten Wirtschaftsfreiheit stehende Druck, bauen zu müssen, obwohl dies mit eigenen Vermögensdispositionen im Widerspruch stehen oder auch anderweitig sinnlos sein könnte. Völlig deplatziert sind nach Auffassung des Branchenverbandes der im Kanton Solothurn tätigen Finanzdienstleistungswirtschaft auch die von der Vorlage vorgeschlagenen, die Eigentumsgarantie verletzenden Konsequenzen, sollten Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten Liegenschaften nicht bauen können oder nicht bauen wollen: Diesfalls sollen die Standortgemeinden das Recht erhalten, das unbebaut gebliebene Grundstück zu erwerben – oder es aus der Bauzone zu entlassen, was faktisch einer Enteignung gleichkäme.

 

Bürokratie, Mehrkosten und Rechtsunsicherheit

Solothurner Banken weist in ihrer Vernehmlassung auch auf den mit der Vorlage verbundenen bürokratischen Mehraufwand, auf die wiederum daraus resultierenden, erheblichen Mehrkosten und auf die drohende Rechtsunsicherheit hin. Solothurner Banken hofft, dass der Regierungsrat die Vorlage nach der Vernehmlassungsrunde vollkommen überarbeitet und der Zielsetzung des Bundesrechts, die Kantone dazu anzuhalten, verdichtetes Bauen zu fördern, auf andere Weise gerecht wird. Diesbezüglich besteht zweifellos Handlungsbedarf, dem man aber nicht durch neue bürokratische Schwellen, sondern durch den Abbau bestehender Hindernisse erheblich besser gerecht werden könnte. Solothurner Banken würde es begrüssen, wenn das Gesetz, sollte es in unveränderter (oder weitgehend unveränderter) Form den Kantonrat passieren, zur Abstimmung gelangen würde, um anlässlich der Information der Bevölkerung im Vorfeld der Abstimmung die grossen Bedenken gegen den Erlass kommunizieren zu können.

 

 

Die Vernehmlassung von Solothurner Banken findet sich unter www.solothurnerbanken.ch/politik/vernehmlassungen

 

 


 

 

Fachanlass 2017: «Innovation FIRST!»

 

(Solothurn, 6. Juni 2017)Banken-Kader und eine Reihe von ausgewählten Gästen waren die Teilnehmenden am diesjährigen Fachanlass von Solothurner Banken, der Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute. «Innovation FIRST!» – so der verheissungsvolle Titel des Events im Grenchner Parktheater, an welchem die kantonale Volkswirtschaftsdirektorin Esther Gassler und der Solothurner Wirtschaftspionier Felix Kunz das Publikum fesselten. Das Auditorium konnte sich vergewissern: Sowohl die kantonale Wirtschaftsförderung als auch die im Solothurnischen tätigen Unternehmen scheinen die Zeichen der Zeit erkannt zu haben und sind ganz auf Zukunft eingestellt.

 

Mit bemerkenswerten Sätzen eröffnete der Grenchner Stadtpräsident François Scheidegger den Anlass. Anspielend auf die Tatsache, dass derjenige Switzerland Innovation Park, an welchem sich auch der Kanton Solothurn und bedeutende Solothurner Unternehmen beteiligen, nicht im Kanton Solothurn liegt, sondern in Biel, meinte Scheidegger etwa, Grenchen werde ohnehin oft nicht als solothurnische Stadt, sondern als «kleine Schwester von Biel» gesehen. Allzu kleinräumiges Denken habe angesichts der Umwälzungen, vor denen die Gesellschaft und insbesondere die Wirtschaft stünden, ohnehin keinen Platz mehr. Scheidegger weiter: «Auch wenn Grenchen bereits sehr viel getan hat, um sich für die Zukunft zu rüsten – wir bleiben wachsam und messen allen Massnahmen, die Grenchen als Wohn- und Wirtschaftsstandort noch attraktiver machen, grösste Bedeutung zu». 

 

Referententeam Fachanlass Juni 2017

Das Referententeam (von links): Felix Kunz, CEO Switzerland Innovation Park Biel/Bienne; Regierungsrätin Esther Gassler; Thomas Vogt, Direktor SLB Bucheggberg AG und Präsident von Solothurner Banken. Am Rednerpult: Grenchens Stadtpräsident François Scheidegger.

 

«So macht sich der Kanton Solothurn fit für die Zukunft!». Unter dieses Motto stellte Volkwirtschaftsdirektorin Esther Gassler ihre Ausführungen, die zur Hauptsache der bevorstehenden Neuorientierung der kantonalen Wirtschaftsförderungsmassnahmen gewidmet waren. «Solothurn hat zwar seine bekannten Stärken, die uns niemand nehmen kann», so Gassler. Dennoch sei eine «neue Priorisierung der staatlichen Fördermassnahmen» erforderlich. Im Vordergrund würde unter anderem die Kompensation von festgestellten, noch vorhandenen Defiziten stehen. «Noch nicht genügend sind wir beispielsweise in der Bereitstellung von Tagesstrukturen», so die Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements des Kantons Solothurn unter Bezugnahme auf die sich kontinuierlich etablierenden, neuen Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle.

 

 

Esther Gassler am Fachanlass Juni 2017

Innovative Hightech kann auch im Dienste der Bewahrung des kulturellen Erbes stehen: Regierungsrätin Esther Gassler mit einem römischen Becher, der im FabLab des Switzerland Innovation Park Biel/Bienne im 3D-Druckverfahren wiederhergestellt worden ist.

 

 

Das Publikum nicht weniger zu fesseln vermochte Felix Kunz (Solothurn), CEO des Switzerland Innovation Park Biel/Bienne. Nach erhellenden Erläuterungen zur strategischen Intention und zu den thematischen Hauptausrichtungen der 5 vom Bund mitgetragenen Innovations-Parks in der Schweiz erstaunte der Referent mit faszinierenden Beispielen und Anschauungsgegenständen. Sein kleiner Tour-d’Horizon zur wahrscheinlich früher als erwartet an die Tür klopfenden Zukunft diente vor allem dazu, die Banker für Fragen rund um die wirtschaftlichen Aspekte und Herausforderungen, mit den die Umwälzungen in der industriellen Produktion verbunden sein werden, zu sensibilisieren. «Auch Sie, die Banken, werden schon sehr bald in den Sog vollkommen neuer Wirtschaftsmodelle geraten», so Kunz. Als Beispiel dafür nannte der Referent die sich rasant verbreitenden virtuellen Währungen.

 

 

Felix Kunz Fachanlass Juni 2017

Hauptreferent Felix Kunz, CEO des Switzerland Innovation Park Biel/Bienne: «Ein Innovationsschub wird schon sehr bald auch das Bankgewerbe erfassen.»

 

Thomas Vogt, Präsident von Solothurner Banken, durfte den Event zum Anlass nehmen, der bald aus dem Amt scheidenden Volkswirtschaftsdirektorin Esther Gessler für die zahlreichen, stets auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Kontakte mit der Bankenbranche zu danken. Bereits bei ihrer Wahl im Jahr 2005 sei Esther Gassler für den ganzen Kanton als Hoffnungsträgerin gefeiert worden – eine Erwartungshaltung, der sie über ihre gesamte, 12jährige Amtszeit hinweg gänzlich habe entsprechen können. Mit ihrem beruflichen Background habe Esther Gassler die im Regierungsrat jederzeit reichlich vorhandene juristische Kompetenz durch wirtschaftliche Praxisnähe ergänzt, so Vogt. Da es auch im Kanton Solothurn kaum ein politisches Geschäft ohne wirtschaftliche Auswirkungen gebe, sei Gasslers Stimme jederzeit grösste Bedeutung zugekommen, Vogt weiter. Ihre Anwesenheit am diesjährigen Fachanlass sei aber auch deshalb besonders passend, weil ihre Spezialität doch stets das «Abschneiden alter Zöpfe» gewesen sei. «Und selbst dann, wenn wir – unseren unterschiedlichen Rollen entsprechend – in einzelnen Sachgeschäften gelegentlich auch einmal unterschiedliche Sichtweisen hatten, so haben sich die Banken von Esther Gassler doch jederzeit verstanden gefühlt», sagte Vogt. Das Publikum seinerseits dankte der Ende Juli dieses Jahres aus dem Amt scheidenden Regierungsrätin mit einem kräftigen und langedauernden Applaus.

 

 


 

 

Medienmitteilung vom 5. Januar 2017

 

Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes: Grösste Skepsis

 

(Solothurn, 5. Januar 2017) In ihrer Vernehmlassung zur beabsichtigten Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes melden die Solothurner Banken grösste Skepsis an. Hauptpunkt der Kritik ist die Absicht des Regierungsrates, die Bestimmungen der «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)» gesamthaft ins kantonale Recht zu überführen, und dies nicht etwa auf Gesetzes-, sondern auf Verordnungsstufe. Den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, der Mieterschaft, aber auch der Industrie und dem Gewerbe drohen neue, unzumutbare und ökologisch sinnlose Schikanen und Kosten.

 

 

Wie schon ihr Name sagt: Die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) sind Mustervorschriften. Es besteht keinerlei Anlass, dieses von einem von der Verfassung nicht vorgesehenen Gremium – der Konferenz kantonaler Energiedirektoren – im Jahr 2014 erarbeitete und im Januar 2015 vorgestellte Werk ins kantonale Recht zu überführen. Solothurn verfügt nämlich bereits über eine fortschrittliche Energiegesetzgebung, und einzelne, teilweise sinnvolle Bestandteile der Vorläuferversion der MuKEn sind darin bereits enthalten. Die neuen MuKEn sind demgegenüber vor allem für Kantone gedacht, die sich mit der Energiegesetzgebung im Rückstand befinden. Besonders problematisch ist die Absicht des Regierungsrates, die aktualisierten MuKEn jetzt in ihrer Gesamtheit ins solothurnische Recht zu übertragen, aber deshalb, weil dessen Vorschriften – ein Sammelsurium von Verboten und von bürokratischen Auflagen – gemäss Vorlage nicht ins Gesetz geschrieben, sondern per Verordnung erlassen werden sollen. Da nicht wenige der MuKEn-Vorschriften von der Verfassung gewährleistete Garantien (z.B. die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit) tangieren, wäre aber, wie dies bei Grundrechtseinschränkungen stets der Fall ist, eine Regelung per Gesetz zwingend notwendig.

 

Bürokratie und Mehrkosten

Mit der Überführung der MuKEn wären nicht nur neue bürokratische Schikanen (für Gewerbebetriebe etwa die Einführung kontinuierlicher und regelmässig meldepflichtiger Energie-Optimierungsprogramme in den Betrieben) verbunden, sondern – vor allem für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Heizungsanlagen – auch erhebliche Mehrkosten. Da jede Liegenschaft inskünftig zu mindestens 10 Prozent mit erneuerbarer Energie versorgt werden müsste, könnte dies bedeuten, dass Liegenschaftsbesitzer dazu gezwungen werden, anlässlich der Sanierung ihrer Heizungsanlage ein voll funktionsfähiges Parallelsystem einzubauen, ohne dieses betreiben zu müssen – verlorenes Geld also und nicht die angekündigte, werthaltige Investition. Solothurner Banken bedauert, dass sich der Regierungsrat vom gegenwärtig geradezu um sich greifenden energierechtlichen Aktivismus und von der Absicht, sich für Jahrzehnte auf bestimmte Energieträger festzulegen, hat anstecken lassen. Für die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute besitzt die Versorgungssicherheit, die auch

langfristig nur durch eine breite Fächerung des verfügbaren Energieangebotes gewährleistet werden kann, nach wie vor erste Priorität.

 

 

 

Die Vernehmlassung von Solothurner Banken findet sich unter www.solothurnerbanken.ch/politik/vernehmlassungen

 

 


 

 

Generalversammlung 2016

 

Thomas Vogt neuer Präsident von «Solothurner Banken»

 

(Solothurn, 9. Dezember 2016) Thomas Vogt (Bettlach) ist neuer Präsident von «Solothurner Banken», der Vereinigung aller im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute. Der 45-jährige Direktor der SLB Spar- und Leihkasse Bucheggberg AG löst Markus Boss, CEO der Regiobank Solothurn AG ab, der den kantonalen Spitzenverband der Finanzdienstleistungsbranche während 14 Jahren geführt hatte.

 

Die Wahl fiel einstimmig aus: An der Generalversammlung des Vereins «Solothurner Banken» wählten die Delegierten aller im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute den 45-jährigen Thomas Vogt zum neuen Präsidenten. Der Eidg. diplomierte Bankfach-Experte hat seine Laufbahn bei der Credit Suisse begonnen, weitere Stationen führten ihn in verantwortliche Positionen bei der Solothurner Bank SoBa, bei der Postfinance AG und bei der Regiobank Solothurn AG. Seit 2014 ist Vogt Vorsitzender der Geschäftsleitung und Direktor der SLB Spar- und Leihkasse Bucheggberg AG. Vogt wohnt in Bettlach, ist verheiratet und Vater eines Sohnes. Als Präsident von «Solothurner Banken» löst er Markus Boss (Rüttenen) ab, der die Vereinigung während 14 Jahren geführt hatte.

 

Markus Boss, scheidender Präsident von «Solothurner Banken», beglückwünscht seinen Nachfolger Thomas Vogt.

 

Swiss Banking Solothurner Zuschnitts

Als Vizepräsident des Branchenverbandes blickte Andreas Furrer (Solothurn), Vorsitzender der Bankleitung der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt, auf die Amtszeit von Markus Boss zurück. «Markus Boss ist und bleibt für unseren Verband eine historische Persönlichkeit» so Furrer. Boss habe es wie kein Zweiter verstanden, den Verband in Zeiten grosser äusserer Herausforderungen (Banken- und Finanzkrise, Eurokrise) hervorragend zu führen. Dass die Solothurner Banken vom weltweiten Imageverlust der Branche kaum in Mitleidenschaft gezogen worden sind, sei im Wesentlichen das Verdienst von Markus Boss. «Seine Begeisterungsfähigkeit und seine Aufrichtigkeit waren und sind das Gesicht des feinsten Swiss Bankings Solothuner Zuschnitts», so Furrer, der dem leidenschaftlichen Hobby-Piloten Boss als Abschiedsgeschenk einen Flug mit der im Euroairport Basel stationierten «Lockheed Super Constellation Breitling» überreichen konnte.

 

Solothurner Banken: Frauenquote erfüllt

Der vielleicht grösste Erfolg von Markus Boss ist die Tatsache, dass es ihm in seiner Amtszeit gelungen ist, sämtliche im Kanton Solothurn ansässigen und tätigen Bankinstitute zur Vereinsmitgliedschaft zu motivieren. Einer Erhebung aus dem Jahr 2012 zufolge beschäftigt die Bankenbranche im Kanton Solothurn rund 1’350 Personen. Nicht eingerechnet in dieser Zahl sind diejenigen Personen, die im Kanton Solothurn wohnen, jedoch in einer Bank ausserhalb des Kantons tätig sind. Diese Zahl dürfte ähnlich hoch sein. Der Frauenanteil unter den Bankangestellten im Kanton Solothurn beträgt 52 Prozent.

 

 


 

Pensionskasse Solothurn
Solothurner Banken lehnt die totale Verselbständigung der PKSO zum jetzigen Zeitpunkt ab

(Solothurn, 2. November 2016) Solothurner Banken lehnt eine totale Verselbständigung der Pensionskasse Solothurn (PKSO), so, wie sie den Verantwortlichen der PKSO und dem Regierungsrat vorschwebt, ab. Der Regierungsrat hat mit seiner in Vernehmlassung geschickten Vorlage nicht darlegen können, inwiefern eine Entlassung der PKSO aus der Verantwortung kantonaler Aufsichtsbehörden für den Kanton und für die Versicherten vorteilhaft sein soll. Eine Total-Verselbständigung der Kasse darf nach Auffassung der Banken frühestens in Betracht gezogen werden, wenn die mit der Ausfinanzierung verbundene Kostentragung durch die Solothurner Steuerzahlerinnen und -zahler vollständig amortisiert ist.

Solothurner Banken bedauert, dass sich der Regierungsrat bei der Präsentation der Vorlage auf einen Handlungszwang seitens des Bundesgesetzgebers beruft, der in Wirklichkeit gar nicht vorhanden ist: Die PKSO als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt befindet sich bereits heute in bundesrechtskonformem Zustand. Diese fragwürdige Motivation, verbunden mit einer Überinterpretation des Volksentscheides aus dem Jahr 2014 (zur Ausfinanzierung der PKSO), verunmöglicht es leider, das Vorlagenpaket sachlich zu beurteilen. Skeptisch ist Solothurner Banken insbesondere über die vom Regierungsrat beabsichtigte Entlassung der Kasse aus der Aufsicht kantonaler Behörden (Finanzaufsicht, Geschäftsprüfungskommission, Finanzkommission), wenigstens noch so lange, wie die Ausfinanzierung der PKSO durch die Solothurner Steuerzahlerinnen und -zahler noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Insgesamt ist nach Auffassung der Banken die Botschaft des Regierungsrates es schuldig geblieben, aufzuzeigen, welche Vorteile sich aus dem vorgeschlagenen Handeln für den Kanton als Arbeitgeber und für die Versicherten ergeben sollten. Solothurner Banken fordert daher den Rückzug der Vorlage, und, sollte sie zu einem späteren, angemesseneren Zeitpunkt nochmals lanciert werden, eine deutlich nachgebesserte Botschaft. Solange nicht plausibilisiert ist, inwiefern ein Vorschlag zur totalen Verselbständigung der PKSO im öffentlichen Interesse steht, rät Solothurner Banken dem Parlament (und dem Souverän) davon ab, auf das Vorlagenpaket einzutreten (bzw. es an der Urne gutzuheissen).

Ja zum Publikationsgesetz
Günstig beurteilt wird von Solothurner Banken hingegen der Entwurf zum Erlass eines kantonalen Publikationsgesetzes. Der Branchenverband begrüsst und unterstützt das regierungsrätliche Vorhaben, die beiden bestehenden Erlasse zum Publikationswesen durch ein einziges, zeitgemässes und an die moderne Benutzerpraxis angepasstes Einheitsgesetz abzulösen. Angeregt wird in der Stellungnahme von Solothurner Banken einzig, den regierungsrätlichen Vorschlag zu überdenken, einzelne Erlasse (vor allem die ständig an Bedeutung gewinnenden interkantonalen Erlasse) inskünftig nicht mehr in vollem Umfang veröffentlichen, sondern bei der Publikation nur noch auf ihren Bestand und auf die Quellen hinweisen zu müssen.


Die Vernehmlassungen von Solothurner Banken finden sich unter
www.solothurnerbanken.ch/politik/vernehmlassungen

 


 

Vernehmlassungen Herbst 2016

Solothurner Banken begrüssen zwei Gesetzesrevisionen


(Solothurn, 30. September 2016) Aus für das Gebietsmonopol der Kaminfeger und mehr Eigenverantwortung für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Heizungsanlagen; Strassenrechnung statt Strassenfonds, will heissen, es wird in Zukunft im Strassenbau nur noch für so viel Geld gebaut, wie auch wirklich vorhanden ist: Das sind die Kernpunkte von zwei Revisionsvorlagen, mit denen der Solothurner Regierungsrat die kantonale Gesetzgebung aktualisieren möchte. «Solothurner Banken», die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, begrüsst die beiden Vorlagen, und dabei die Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes vorbehaltlos, die Teilrevision des Strassengesetzes jedoch mit einigen Bedenken.

Besonders erfreut ist Solothurner Banken über die mit der Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes geplante Abschaffung des «alten Zopfs» des Gebietsmonopols für die Kaminfegerei und des für die Anlagenbesitzer derzeit noch geltenden Wartungs-Obligatoriums. Gemäss Auffassung der Banken werden – wie dies die guten Erfahrungen mit der Abschaffung der Revisionspflicht für Tankanlagen bereits unter Beweis gestellt haben – die neu auf Eigenverantwortung fussenden Unterhaltspflichten dazu führen, dass der vorhandene Anlagenpark tendenziell sogar noch besser gewartet wird als unter dem bisherigen Regime.

Keine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer
Bezüglich der geplanten Teilrevision des Strassengesetzes begrüssen die Banken den vom Regierungsrat geplanten Systemwechsel (Ersatz des Strassenbaufonds durch eine Strassenrechnung), was mithelfen wird sicherzustellen, dass jährlich nur noch so viel Mittel in den Strassenbau investiert werden, wie auch tatsächlich vorhanden sind. Da auch das neue Finanzierungsmodell es zulassen soll, für die Verwirklichung von Grossprojekten ob-jektbezogene Motorfahrzeugsteuer-Zuschläge «mit Ablaufdatum» zu erheben, kann eine generelle Erhöhung dieser Steuer verhindert werden. Skeptisch bleiben die Banken hinsichtlich des teilweise als zu luxuriös beurteilten Ausbaustandards der Solothurner Strassen und der als zu hoch betrachteten Ausgabenkompetenzen für den Regierungsrat.  
Besorgt ist Solothurner Banken ausserdem über den finanziellen Druck, der durch höhere Gemeindebeiträge an die Strassenrechnung auf die Kommunen zukommt, was im Widerspruch zum Optimierungsbedarf des Fiskalklimas auf Gemeindeebene führt. Solothurner Banken empfiehlt dem Regierungsrat, bei der Weiterarbeit an der Vorlage vertiefende, diesem Zielkonflikt besser gerecht werdende Überlegungen anzustellen.   


Die Vernehmlassungen von Solothurner Banken finden sich unter
www.solothurnerbanken.ch/politik/vernehmlassungen

 


 

Umsetzung der kantonalen Deponieproblematik rückt in Griffnähe  

Banken begrüssen Fortschritte bei der Umsetzung der kantonalen Deponieplanung

(Solothurn, 8. August 2016) «Solothurner Banken», die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, begrüsst den kantonalen Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Teilzonenplanänderung «Deponie Attisholzwald». Mit dem Projekt macht die kantonale Deponieplanung, deren Umsetzung als von grosser Bedeutung für das Wohlgedeihen des Kantons Solothurn als Wohn- und Wirtschaftsstandort angesehen wird, einen entscheidenden Forstschritt.

Anlässlich einer derzeit laufenden öffentlichen Mitwirkung zur Konkretisierung der kan-tonalen Deponieplanung hat sich «Solothurner Banken» mit einer Eingabe beim Raumplanungsamt des Kanton Solothurn vernehmen lassen. In ihrer Stellungnahme begrüsst «Solothurner Banken» den kantonalen Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Deponie Attisholzwald». Bereits im Jahr 2015 – damals zur Anpassung des kantonalen Richtplans – hatte der Branchenverband der kantonalen Finanzdienstleistungsindustrie sich positiv zur Absicht des Regierungsrates geäussert, intensive Anstrengungen zu treffen, um die Lösung der Entsorgungsproblematik auf Kantonsgebiet rasch zu gewährleisten. Das jetzt vom Regierungsrat für den oberen Kantonsteil vorgelegte Projekt hält der Bankenverband für ebenso praxistauglich wie dasjenige für den unteren Kantonsteil (Oensingen und Kestenholz), für welches der Gestaltungsplan vor Kurzem bereits in Rechtskraft erwachsen ist.

Klares Bekenntnis zum Wohn- und Wirtschaftsstandort Kanton Solothurn
Eine angemessene Lösung der Problematik der Entsorgung von Inertstoffen auf möglichst kurzen Anfahrtswegen ist vor allem aufgrund des sich abzeichnenden Bevölkerungswachstums und aufgrund der durch die Revision des Raumplanungsgesetzes bedingten mittelfristigen Erneuerung des Infrastruktur- und Immobilienparks auf Kantonsgebiet wichtig. Entsprechend ordentliche Verhältnisse werden von der Finanzdienstleistungsindustrie als wesentlicher Bestandteil idealer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen angesehen. «Solothurner Banken» begrüsst im Besonderen, dass den kantonalen Behörden die Ausarbeitung eines Projekts gelungen ist, welches den Bedürfnissen der Standortgemeinden über weite Strecken gerecht wird, was erheblich zur Steigerung der Akzeptanz beiträgt.
 

Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.solothurnerbanken.ch/politik/vernehmlassungen

 


 

Fachanlass 2016
Etienne Jornod bei den Solothurner Banken

(Solothurn, 9. Juni 2016) Einen der ganz Grossen der Schweizer Wirtschaft durfte «Solothurner Banken», die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, am diesjährigen Fachanlass begrüssen: Etienne Jornod, exekutiver Verwaltungsratspräsident der Galenica Gruppe. Der an die obersten Kader der Solothurner Banken und an eine Handvoll ausgewählter Key Accounts gerichtete Anlass war dem Thema «Arzneimittelversorgung der Zukunft: Unterwegs zur individualisierten Therapie» gewidmet. Als Co-Referent und Gastgeber trat Dr. Jürg Th. Gasser, CEO der Spezialapotheke MediService AG (Zuchwil) auf.

«Gesundheit hat immer Konjunktur!» lautet ein in Bankerkreisen geflügeltes Wort. Aber: Auch Krankheit hat leider immer Konjunktur… «Vielleicht nicht ganz unzufällig hat auf jeden Fall ein Wirtschaftsbereich, der wie kein anderer ein Abbild für den wissenschaftlichen Fortschritt und zeitgleich für den ökonomischen und sozialen Wandel darstellt, mehr oder weniger ständig sogar Hochkonjunktur: das Gesundheitswesen», so Markus Boss, Präsident von Solothurner Banken in seiner Begrüssungsansprache. Allerdings gelte, so Boss, dass Gesundheit auch unabhängig von ökonomischen Betrachtungen stets als das höchste aller Güter anzusehen sei. Mit einem in die Tiefe gehenden und von zahlreichen Episoden aus der Unternehmensgeschichte gespickten Referat vermochte sodann Hauptreferent Etienne Jornod sein Publikum zu faszinieren. In seiner locker vorgetragenen, aber bezüglich fachlicher Tiefe einer akademischen Vorlesung in nichts nachstehenden Rede erteilte Jornod dem Publikum eine lehrreiche Lektion in Unternehmensstrategie und Prinzipientreue. Jornod vermochte dabei dem Publikum, das sein grosses Interesse im Anschluss an das Referat mit einer Reihe von Zusatzfragen unter Beweis stellte, aufzuzeigen, wie schnell und nachhaltig ein Unternehmen wachsen kann, wenn eine Unternehmensleitung einer logischen Strategie folgt. «Dass das konsequente Verfolgen einer einmal als richtig erkannten Strategie zu einer hervorragenden Performance (auch der Börsenkurse) führt, ist selbstredend», so Jornod zur Freude der anwesenden Bankiers.

Bild Jornod
Gewährte den Solothurner Bankern vertiefende Einblicke in die Strategie des vielleicht wichtigsten Players am Schweizer Gesundheitsmarkt: Etienne Jornod (rechts), exekutiver Verwaltungsratspräsident der Galenica Gruppe, im Gespräch mit Markus Boss, Präsident von Solothurner Banken.
Foto: Iris Knönagel

Medikamentenversorgung im Wandel
Dass das emotionale Thema «Gesundheit» auch ein hoch geladenes Spannungsfeld der Politik ist, verwundert Co-Referent Jürg Th. Gasser nicht. Gasser, promovierter ETH-Naturwissenschaftler mit Schwerpunkten Biochemie und Molekularbiologie, leitet die in Zuchwil domizilierte Spezialapotheke MediService AG, eine Galenica-Tochter, die auch als Gastgeberin des Fachanlasses wirkte. «Weltweit ist ein deutlicher Trend in Richtung individualisierter Therapieformen wahrzunehmen» so Gasser. Individualisierte Therapieformen würden bereits mittelfristig angestammte Versorgungsmodelle ergänzen, was zu Verwerfungen angestammter Marktstrukturen führen könne. «Dieser Prozess kommt auch in der Schweiz in Gang», weiss Gasser. Um darauf vorbereitet zu sein, hat er die MediService AG, die von Zuchwil aus seit mehr als 20 Jahren jährlich zehntausende von Patientinnen und Patienten – vor allem solche mit speziellen Krankheitsbildern – direkt mit den von ihnen benötigten Arzneimitteln versorgt, unternehmerisch entsprechend aufgestellt.

Bild Gasser
Sammelt historische Apotheker-Gerätschaften, weiss aber auch um die Zukunft der Medikamentenversorgung bestens Bescheid: Dr. Jürg Th. Gasser, CEO der Spezialapotheke MediService AG, erhält als Referentengeschenk einen antiken Medizinal-Mörser.
Foto: Iris Knönagel

 


 

Neues Solothurner Gesetz über den tiefen Untergrund und Bodenschätze (GUB):

Grösste Skepsis

 

(Solothurn, 18. März 2016) «Solothurner Banken», die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, empfiehlt, auf die Lancierung des vom Regierungsrat präsentierten neuen Gesetzes «über den tiefen Untergrund und Bodenschätze» (GUB) zu verzichten. Mit dem Erlass, der vordergründig der Regulierung eins bislang von der Verfassung und vom Gesetz noch ungeregelten Feldes dient, fordert der Regierungsrat in Tat und Wahrheit eine finanzielle Zwangsbeteiligung des Kantons an den Erträgen der Nutzung von aus grossen Tiefen gewonnener Erdwärme. Die immer als besonders günstig gepriesene einheimische erneuerbare Energie, auf deren vermehrte Nutzung verschiedene Energiestrategien setzen, soll im Kanton Solothurn durch überrissen hohe Abgaben künstlich derart verteuert werden, dass ihr jegliche Wettbewerbsfähigkeit abhandenkommt.  

 

Solothurn ist nicht gerade bekannt dafür, reich an Bodenschätzen zu sein, was auch der Grund dafür ist, dass dieser Bereich bisher vom Gesetzgeber völlig ausser Acht gelassen worden ist. Dennoch hat der Regierungsrat jetzt eine Vorlage präsentiert, mit welcher er Bodenschätze zum kantonalen Regal – ähnlich dem Salzregal – erklären lassen will. Was nach Gold, Erdgas und Erdöl tönt, zielt in Wirklichkeit – und in Ermangelung entsprechender Vorkommen auf Kantonsgebiet – auf etwas ganz Anderes ab. Die Erdwärme, auf der wir alle wohnen, soll fortan von Verfassung wegen im Eigentum des Kantons stehen (Schaffung eines sogenannten Regals). Sowohl die Suche danach (Prospektion) als, im Erfolgsfall, auch die nachfolgende Nutzung sollen folglich in Zukunft einer Konzession bedürfen. Dieses Ansinnen ist unter dem Lichte mehrerer Politiken (Ordnungspolitik, Energiepolitik) als äusserst fragwürdig anzusehen.

 

Einheimische erneuerbare Energien: Der Staat verhindert Investitionen

Sollten Prospektionen erfolgreich verlaufen, behält sich der Kanton ausdrücklich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob die gefundenen Vorkommen dann auch wirklich genutzt werden dürfen. Und selbst dann soll eine Nutzungskonzession nur erhalten, wer den Kanton am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt: 50 Prozent des Reingewinns, der nachfolgend auch noch zu besteuern sein wird, fordert der Kanton per Gesetz für sich ein. Diese vom Entwurf zum GUB geforderte Zwangsbeteiligung des Staates an der Energiegewinnung ist als grober Prinzipienbruch und als der Versuch, die Energiegewinnung zu verstaatlichen, anzusehen. Dass sie jegliche Investitionsbereitschaft, sei es die Bereitschaft, nach nutzbaren Vorkommen zu suchen, sei es, diese nachfolgend zu nutzen, abwürgen wird, springt ins Auge. Nicht ausgeschlossen ist auch die Gefahr, dass zu einem späteren Zeitpunkt nicht nur die aus grosser Tiefe, sondern auch die aus geringeren Tiefen gewonnene Erdwärme oder andere natürlich vorkommende Materialien von pekuniären Begehrlichkeiten des Staates erfasst werden könnten. Solothurner Banken bedauert, dass das GUB die Chance, Investitionen im Bereich der alternativen Energien auszulösen, verhindert, statt sie zu fördern, und dass mit erheblichem Wirtschaftspotenzial verbundene neue Tätigkeitsfelder in erster Linie nicht als Chance, sondern als neue Fiskalquellen angesehen werden.

 

Die Vernehmlassung von Solothurner Banken findet sich unter

www.solothurnerbanken.ch/politik/vernehmlassungen

 


 

Mathias Binswanger bei «Solothurner Banken»

Geld allein macht nicht glücklich


(Solothurn, 17. Juni 2015) Fast 10 Prozent aller bei einer im Kanton Solothurn ansässigen Bank Beschäftigten vermochte der vom Branchenverband «Solothurner Banken» organisierte Fachanlass zum Thema «Tretmühlen des Glücks» anzuziehen. Den Bankangestellten ins Gewissen sprach der derzeit an der Fachhochschule Nordwestschweiz tätige St. Galler Ökonom Mathias Binswanger.


Der jährlich stattfindende Fachanlass von «Solothurner Banken», der Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, war für einmal nicht den Kundinnen und Kunden gewidmet, sondern dem Personal. «Wir haben als Thema eine Ihnen vielleicht heikel vorkommende Sache gewählt», so Markus Boss, Präsident der Vereinigung, anlässlich seiner Grussansprache. «Wer tagtäglich mit Geld zu tun hat, könnte der Idee verfallen, dass Geld allein glücklich macht. Dass dem aber wahrscheinlich nicht so ist, wissen vielleicht gerade wir Bankangestellten bestens.» Boss sprach damit die oft belastenden Situationen an, in welche Bankerinnen und Banker geraten können, wenn beispielsweise an der Börse nicht alles rund läuft. Um der Sache auf den Grund zu gehen, konnte der Branchenverband als Gastreferenten Mathias Binswanger, einen der zehn wichtigsten in der Schweiz forschenden und lehrenden Ökonomen, gewinnen. Gleich zu Beginn seiner Ausführungen fand Binswanger für die Annahmen von Boss bestätigende Worte. «Auf das Glücksempfinden hat Geld zwar in der Tat einen gewissen, auch positiven, Einfluss», so der Referent. «Ist aber ein bestimmter Wert erreicht, driften die gute Einkommens- bzw. Vermögenslage und das Glück oft auseinander».


Geldangelegenheiten stressen

Nicht selten führe mehr Geld sogar zu geringeren Glücksgefühlen, weil der Aufwand, das Geld zu erlangen oder das Vermögen zu sichern, mit Stress verbunden sei, was dem Glücksgefühl abträglich ist. Binswanger präsentierte zu dieser Erkenntnis die Resultate zahlreicher wissenschaftlicher Studien. Bezüglich Glücksempfinden der Bewohnerinnen und Bewohner rangiert die Schweiz im internationalen Vergleich zwar an hoher Stelle, steht aber beispielsweise nicht besser da als Länder, in denen die Kaufkraft merklich tiefer ist als hierzulande, wo aber andere Faktoren, etwa der funktionierende soziale Zusammenhalt, einen höheren Stellenwert besitzen als Fragen der materiellen Sicherheit. Auch Länder, in denen erheblich weniger gearbeitet wird als in der Schweiz, oder solche, wo das Wetter besser ist, haben besonders hohe Glückswerte.


Strategien für das Glücklichwerden

An oberster Stelle für das relative Unglücklichsein stehen laut Binswanger sogenannte «Tretmühlen», eine Reihe von negativen Verhaltensmustern, welche sich vor allem die westlichen Gesellschaften im Lauf der Zeit angeeignet haben. Am Schlimmsten dabei sei wahrscheinlich die Anspruchstretmühle, der aus dem Umstand, nie genug zu haben, resultierende Zwang, immer mehr konsumieren zu wollen. Auch die erst in jüngster Zeit besonders wahrnehmbare «Multioptionalstretmühle» sei für die Gesellschaft gefährlich. So führt etwa die immer grösser werdende Auswahl an Produkten laut Binswanger nur zum Schein zu mehr Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. In Wirklichkeit raube sie unnötig viel Zeit und lasse die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht selten ratloser zurück, als dies eine kleinere Palette tun würde. So also, wie es früher war. Als Strategie gegen das potenzielle Unglücklichwerden angesichts moderner Sachzwänge präsentierte Binswanger einen Katalog von Massnahmen, die sich jedermann selbst auferlegen kann. Im Vordergrund stehen dabei persönliche Einsichten. Binswanger: «Nur wer begreift, gewissen Sachzwängen – etwa der Prestigesucht – erlegen zu sein, kann die entsprechende Tretmühle wieder verlassen – und dabei auf die Rückkehr des Glücksempfindens hoffen.»



 


 

Vernehmlassung zum neuen Planungsausgleichsgesetz für den Kanton Solothurn:
«Solothurner Banken» begrüsst grundsätzlich den vom Regierungsrat eingeschlagenen Weg, fordert jedoch Nachbesserungen an der Vorlage 


(Solothurn, 20. März 2015) «Solothurner Banken», die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, begrüsst im Zusammenhang mit dem Erlass eines kantonalen Planungsausgleichsgesetzes die Hauptstossrichtung des vom Regierungsrat vorgeschlagenen Weges: Der Planungsmehrwert soll nur für neu der Bauzone zugewiesenen Boden abgeschöpft werden, und zwar nur zum bundesrechtlich vorgeschriebenen Minimalsatz von 20 Prozent. Der Vorschlag des Regierungsrates, den Gemeinden die Kompetenz einzuräumen, den Steuersatz auf Gemeindeebene auf bis zu 40 Prozent ansetzen zu können, lehnen die Banken ab.


Solothurner Banken bedauert, dass es einmal mehr der Bund ist, welcher die Kantone zwingt, gesetzgeberisch tätig zu werden, und dies erst noch in einem zu neuem Fiskalismus führenden Bereich. Die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute begrüsst daher die Absicht des Solothurner Regierungsrates, sich bei den neu zu erlassenden kantonalen Bestimmungen auf das vom Bund vorgeschriebene Minimum zu beschränken.


Einheitliche Steuersätze in Kanton und Gemeinden gefordert

Zustimmend äussern sich die Banken vor allem hinsichtlich der Absicht des Regierungsrates, die Abschöpfung des Mehrwerts auf neu der Bauzone zugewiesenen Boden zu beschränken. Nicht-Bauland soll richtigerweise ungeschoren davonkommen. Auch der vorgeschlagenen Höhe der Abgabe an den Kanton (die vom Bundesrecht mindestens vorgeschriebenen 20 Prozent des durch die Einzonung erzielten Mehrwerts) stimmen die Banken zu. Anders, als dies der Regierungsrat sieht, sollte dieser Steuersatz allerdings nicht nur für die Abgabe an den Kanton gelten, vielmehr sollten nach dem Dafürhalten der Banken auch die Gemeinden auf diesen Satz verpflichtet werden und nicht darüber hinausgehen dürfen. Nur auf diese Weise kann der Kanton gegenüber benachbarten Gebieten einen seiner wenigen noch vorhandenen Standortvorteile erhalten. Des Weiteren fordern die Banken, die Bestimmung über die Verwendung der erzielten Einnahmen dahingehend zu präzisieren, dass die Mittel unter keinen Umständen, auch nicht teilweise, in die allgemeine Rechnung fliessen, sondern dass sie einzig und allein für Entschädigungen anlässlich von Rückzonungen verwendet werden dürfen.




Kantonale Vernehmlassungen
«Solothurner Banken» lehnt geplante neue Gebühren und Steuererhöhungen ab


(Solothurn, 25. November 2014) Mit zwei derzeit in der Vernehmlassung stehenden Vorlagen zur Revision von kantonalen Gesetzen beabsichtigt der Solothurner Regierungsrat, die Staatskasse jährlich um gegen 4 Millionen Franken zu bereichern. Die Bankenbranche äusserst sich dazu skeptisch.


«Solothurner Banken», die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, begrüsst die vom Regierungsrat vorgesehenen Anpassungen im Beurkundungsrecht, lehnt jedoch die in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Einführung neuer Gebühren ab. Ebenfalls durchzogen fällt die Stellungnahme zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes aus: Befürwortet wird bankenseitig die regierungsrätliche Absicht, für Personen ohne Schweizer Bürgerrecht auch im Kanton Solothurn weiterhin die Möglichkeit der Besteuerung nach Aufwand vorzusehen. Die Absicht hingegen, auf Geschiedene mit Kindern fortan den Tarif für Alleinstehende anzuwenden, lehnt der Bankenverband aus sozialpolitischen Gründen ab.


Gegen höhere Besteuerung der Kapitalleistungen aus Vorsorge

Betreffend die regierungsrätliche Absicht, Kapitalleistungen aus Vorsorge inskünftig höher zu besteuern, äussert sicher der Bankenverband entschieden ablehnend. Während die vorgeschlagenen unterschiedlichen Mindeststeuersätze für Verheiratete und für Alleinstehende als nachvollziehbar angesehen werden, weil damit ‒ zumindest teilweise ‒ der Nachteil ausgeglichen werden kann, dass Bezüge von Verheirateten zeitgleich erfolgen können und somit der Progression unterliegen, ist der Vorschlag, Kapitalleistungen von zwei aufeinander folgenden Jahren zusammenzurechnen, für die Banken nicht hinnehmbar. Hauptgrund für die Ablehnung ist der Umstand, dass ein solcher Zusammenzug dem Grundgedanken des Anreizes zur privaten Vorsorge widerspricht. «Solothurner Banken» fordert zudem, dass Basis für die Bemessung der Vermögenssteuer von Wertschriften weiterhin die Durchschnittsberechnung von Verkehrs- und Ertragswert bilden soll.

 

Vernehmlassungsantworten unter:

www.solothurnerbanken.ch/politik/vernehmlassungen




Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse
«Solothurner Banken» empfiehlt doppeltes Nein am 28. September 2014


(Solothurn, 18. September 2014) «Solothurner Banken», die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, empfiehlt im Hinblick auf die kantonale Volksabstimmung vom 28. September 2014 im Zusammenhang mit der Vorlage für ein kantonales Pensionskassengesetz ein Nein zu beiden den Stimmberechtigten vorgelegten Varianten. Die damit verbundenen Kosten von rund 2 Milliarden Franken hält der kantonale Branchenverband der Finanzdienstleistungsindustrie als für den Kanton nicht verkraftbar. Die Ausfinanzierung der Pensionskasse ist volkswirtschaftlich schädlich, unter anderem deshalb, weil sie teilweise durch Steuererhöhungen würde finanziert werden müssen. Sollten, wozu «Solothurner Banken» eindringlich aufruft, beide Varianten an der Urne scheitern, fordert der Verband, dass anlässlich der erneuten Abstimmung zwingend auch über die bundesrechtlich zulässige Option, beim derzeit geltenden Modell der Teilkapitalisierung zu verbleiben, abgestimmt werden kann.


«Solothurner Banken» bedauert, dass sowohl der Kantonsrat als auch der Regierungsrat darauf verzichtet haben, den Stimmberechtigten die Option vorzulegen, auf eine Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse zu verzichten und beim System der Teilkapitalisierung zu verbleiben. Als besonders fragwürdig beurteilt «Solothurner Banken» den Umstand, dass auf die Evaluation und Präsentation dieser bundesrechtlich zulässigen und speziell für strukturschwache Kantone geschaffenen Möglichkeit vollständig verzichtet worden ist. Der Verbleib beim derzeitigen System verlangt nämlich einzig, dass die Pensionskassen innerhalb von 40 Jahren einen Deckungsgrad von 80 Prozent erreichen müssen, was in den Augen des Bankenverbandes realistisch ist und zudem mit dem Vorteil verbunden wäre, dass auf einen Aderlass der Steuerzahlenden verzichtet werden könnte.


Alternative

Sollten beide am 28. September 2014 vorgelegten Varianten abgelehnt werden, lädt «Solothurner Banken» den Regierungsrat und den Kantonsrat ein, dieses doppelte Nein nicht, wie dies in der Abstimmungsbroschüre suggeriert wird, als Ja zur Ausfinanzierung und lediglich als Nein zu den vorgelegten Varianten zu interpretieren. Vielmehr soll anlässlich der Ausarbeitung einer neuen Vorlage dem Volk auch die bundesrechtlich zulässige Option, beim derzeit geltenden Modell der Teilkapitalisierung zu verbleiben, vorgelegt werden.




Berufsinformationsmesse BIM 2014 in Olten
Erfolgreiche Beteiligung von «Solothurner Banken»


(Solothurn, 12. September 2014) «Solothurner Banken», die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, hat 2014 erstmals an der Berufsinformationsmesse BIM in Olten teilgenommen. Der äusserst erfolgreiche Anlass richtete sich an Jugendliche auf Lehrstellensuche.


Das grosse Interesse, auf welches die von rund 7000 Personen besuchte BIM stiess, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich das Blatt am Lehrstellenmarkt binnen weniger Jahre gewendet hat. War noch bis vor Kurzem eine gewisse Lehrstellenknappheit feststellbar, so ist es heute aus demografischen und weiteren Gründen gerade umgekehrt: Die Lehrstellenanbieter müssen um Auszubildende kämpfen. Die 14 im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute stellen derzeit gegen 150 Lehrstellen bereit



Der Stand von «Solothurner Banken» an der Berufsinformationsmesse BIM 2014 in Olten.
 



Neuer Solothurner Finanz- und Lastenausgleich: Skepsis angesagt


(Solothurn, 27. September 2013) In ihrer Vernehmlassung zur Neugestaltung des Finanz-
und Lastenausgleichs zwischen Kanton und Gemeinden sowie zwischen den Gemeinden untereinander äussert sich «Solothurner Banken» skeptisch zur regierungsrätlichen Vorlage. Im Zentrum der Kritik steht das Tempo, das angeschlagen werden soll: Durch Ausblendung der auf die Gemeinden zukommenden Kosten des Sozialwesens sind viele Gemeinden derzeit ausser Stande, die Auswirkungen des neuen Finanzausgleichs auf die Gemeindefinanzen einzuschätzen. Bezüglich Zentrumslastenausgleich empfiehlt «Solothurner Banken», in Ergänzung zum vom Regierungsrat vorgeschlagenen Modell, zu prüfen, ob die Gelegenheit der Gesetzesrevision nicht dazu genutzt werden sollte, den Anrainergemeinden von Zentrumsgemeinden ein Mitspracherecht für gewisse Ausgaben einzuräumen.

Wie dies «Solothurner Banken» bereits mehrfach geäussert hat, darf eine Neuregelung des Finanz- und Lastenausgleichs nur dann in Betracht gezogen werden, wenn erfolgreich wirtschaftende Gemeinden durch Rahmenbedingungen des Finanzausgleichs in ihrer Praxis nicht behindert werden. «Solothurner Banken» ist deshalb mit der vom Regierungsrat unterbereiteten Revisionsvorlage nur teilweise zufrieden. Der 2007 bis 2009 ermittelte Handlungsbedarf ist nach Auffassung des Branchenverbandes der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute zu sehr vom Handlungsbedarf des Kantons bestimmt. Für die Gemeinden, auf deren Finanzlage zum Teil bereits geringste Veränderungen fixer Kosten grosse Auswirkungen haben können, muss der Finanzausgleich eine berechenbare Grösse darstellen. Das aber tut die Vorlage nicht, weil sie bewusst die Zusatzkosten, welche mit der neuen Solothurner Sozialgesetzgebung auf die Gemeinden zukommen werden, ausblendet. Die Vorlage ist ausserdem allzu sehr auf den bekannten Wunsch des Kantons nach vermehrten Gemeindefusionen ausgerichtet. Gemeindefusionen aber gefährden oder zerstören generell den Steuerwettbewerb und sind daher, wenn kein Grenznutzen nachgewiesen werden kann (tieferer Gemeindesteuersatz in der fusionierten Gemeinde) abzulehnen bzw. nicht durch ein artfremdes Instrument (Finanz- und Lastenausgleich) zu forcieren. «Solothurner Banken» ist deshalb der Auffassung, dass über eine Revision des Finanz- und Lastenausgleichs erst entschieden werden sollte, wenn über den zukünftigen Verteiler der Sozialkosten Klarheit besteht.


Zentrumslastenausgleich: Mitsprache für Anrainergemeinden gefordert

Auch der geplanten intensiveren Zentrumslastenabgeltung begegnen die Banken skeptisch, weil Städte, wie sie dies schon heute gelegentlich tun, auch unter dem Schutz des neuen Rechts noch grosszügiger als bisher teilweise ausschliesslich eigennützige politische Desiderata erfüllen und zu deren Finanzierung Kreise in die Pflicht nehmen könnten, die davon unter Umständen in keiner Art und Weise profitieren. Zur Vermeidung von Missbräuchen wäre es etwa denkbar, anlässlich vorliegender Gesetzesrevision den Anrainergemeinden von Zentrumsgemeinden ein Mitspracherecht beim Beschluss über kostenintensive Kulturaufwendungen einzuräumen.




Donato Scognamiglio: Keine «Immobilienblase» im Kanton Solothurn


(Solothurn, 12. Juni 2013) Am von über 100 Personen besuchten Fachanlass 2013 von «Solothurner Banken»
diagnostizierte der Berner Universitätsprofessor Donato Scognamiglio dem
Immobilienmarkt im Espace Mittelland und vor allem im Kanton Solothurn beste Gesundheit.
Die teilweise skurrilen Überhitzungen, zu denen es beispielsweise entlang des Genfer Sees und
im Raum Zürich gekommen sei, hätten in Solothurn nicht stattgefunden, weshalb auch im Falle
einer generellen Preiskorrektur der Kanton Solothurn mit keinen grösseren Rückschlägen zu rechnen habe.

 

Seit einiger Zeit hat, bedingt durch Geschehnisse in den USA und in benachbarten Ländern der EU, aber auch ausgehend von gewissen Signalen der Schweizerischen Nationalbank und weiterer Bundesstellen, die Frage, ob der Immobilienmarkt in der Schweiz «überhitzt» sei, einen grossen Stellewert erhalten. «Dem wollen wir heute auf den Grund gehen», so Markus Boss, Präsident von Solothurner Banken, «obwohl wir bankenseitig der festen Überzeugung sind, dass die strengen Kriterien unserer Kreditvergabepraxis zumindest im Mittelland auf nichts Derartiges hinweisen.» Donato Scognamiglio, Chef der in Zürich domizilierten IAZI AG, Berner Universitätsprofessor und einer der am höchsten reputierten Immobilienbewerter der Schweiz, konnte denn auch Entwarnung geben. Mit nach wissenschaftlichen Kriterien erhobenen Zahlen, Statistiken und Trendbildern belegte Scognamiglio, dass es im Mittelland und vor allem im Kanton Solothurn bisher zu keinerlei Überhitzung des Immobilienmarktes gekommen sei. «Es ist nicht ausgeschlossen,» so Scognamiglio, «dass, wenn es andernorts zu Korrekturen kommt, diese auch an den hiesigen Preisen nicht ganz vorbeigehen könnten». Für grössere Rückschläge sieht Scognamiglio aber keine Anzeichen. Im Gegenteil: Der Kanton Solothurn habe angesichts der Indikatoren, die allesamt für eine ungebrochene Nachfragesteigerung sprechen (Einwanderung, hohe Scheidungsrate, künstliche Verknappung des Baulandes), sogar noch Potenzial, welches er vielleicht bereits in naher Zukunft werde ausschöpfen können. Wichtig sei, dass ein Standort jederzeit attraktiv bleibe. Dass dies derzeit der Fall sei, belegte Scognamiglio mit einer grafischen Animation, die eindrücklich den derzeitigen Trend zeigte, sich beispielsweise von der Bundeshauptstadt Bern als Wohnort abzuwenden (Entvölkerung) und sich dem Gebiet des Kantons Solothurn zuzuwenden.

Solothurn ist bestens aufgestellt

Die Solothurner Regierungschefin Esther Gassler, Kantonsrat Markus Grütter, Präsident der parlamentarischen Gruppe Wirtschaft und Gewerbe, und Alain Rossier, Direktor der Solothurnischen Gebäudeversicherung, setzten in einem von Beat Nützi, Chefredaktor des Oltner Tagblatts, geleiteten Podium weitere Akzente. Esther Gassler betonte, dass die Politik bei der ausgewogenen Entwicklung des Kantons jederzeit eine sorgfältige Güterabwägung vorzunehmen habe, und dies nicht nur zwischen privaten und öffentlichen Interessen. Gassler: «Wir müssen auch für einen gesunden Mix zwischen Wohn-, Industrie- und Gewerbekanton Sorge tragen.» Insgesamt aber halte auch der Regierungsrat den Kanton für bestens aufgestellt. Anreize schaffen oder Korrekturen vornehmen will die Kantonsregierung mit dem geeigneten Zurverfügungstellen eigener Landreserven.


Markus Boss, Präsident «Solothurner Banken», und Prof. Dr. Donato Scognamiglio
am Fachanlass 2013 in Kriegstetten.

 



«Solothurner Banken»: Nein zur Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse


(Solothurn, 22. Januar 2013) Solothurner Banken, die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, lehnt im Zusammenhang mit dem Erlass eines kantonalen Pensionskassengesetzes den auf 2014 vorgesehenen Systemwechsel von der Teil- auf die Vollkapitalisierung der kantonalen Pensionskasse ab und fordert den Verzicht auf die Ausfinanzierung. «Solothurner Banken» ist der Auffassung, dass der Kanton Solothurn den Spielraum und die Chancen, die sich für ihn aus dem Umstand, dass die kantonalen Finanzen derzeit im Lot stehen, prioritär dazu nutzen sollte, weiter an der Verbesserung von Rahmenbedingungen zu arbeiten.

«Solothurner Banken» empfiehlt, anlässlich des Erlasses des Gesetzes über die Pensionskasse Kanton Solothurn auf die Umstellung zum System der Vollkapitalisierung und auf die damit verbundene Ausfinanzierung zu verzichten und stattdessen die bundesrechtlich mögliche, aber vom Regierungsrat nicht empfohlene Variante mit Beibehaltung des Systems der Teilkapitalisierung weiter zu verfolgen. «Solothurner Banken» erachtet es als realistisch, dass der beim Teilkapitalisierungsmodell erforderliche Deckungsgrad von 80 Prozent innert der dafür vom Gesetz vorgesehenen Frist (40 Jahre) problemlos erreicht werden kann.

Ungünstiger Zeitpunkt
«Solothurner Banken» ist der Auffassung, dass die volkswirtschaftlichen Herausforderungen, vor welchen der Kanton steht, die Bereitstellung von CHF 1,1 Mia. durch die öffentliche Hand zur Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse derzeit verbietet. Nicht nur fände die Ausfinanzierung zu einem, historisch gesehen, relativ ungünstigen Zeitpunkt statt, die Beibehaltung der Staatsgarantie und die damit verbundene latente Verpflichtung wiegt zur Bewertung der Bonität des Kantons (nicht nur als Schuldner, sondern allgemein als Wirtschaftsstandort) auch bedeutend geringer als die Umwandlung und Aktivierung der latenten Verpflichtung in eine offene Schuld. Daran vermag nach Auffassung von «Solothurner Banken» auch die Option, die Tilgung des für die Gemeinden vorgesehenen Anteils über einen Zeitraum von 40 Jahren vornehmen zu können, nichts zu ändern.

Spielraum für Investitionen nicht preisgeben
«Solothurner Banken» ist der Auffassung, dass der Kanton Solothurn den Spielraum und die Chancen, die sich für ihn aus dem Umstand, dass die kantonalen Finanzen derzeit im Lot stehen, prioritär dazu nutzen sollte, weiter an der Verbesserung von Rahmenbedingungen (Steuersenkungen, Investitionen in infrastrukturelle Projekte) zu arbeiten. Das davon zu erwartende Wachstum schliesst einen Systemwechsel zu einem späteren, auch börslich günstigeren Zeitpunkt durchaus nicht aus.

Die Vernehmlassung des Branchenverbandes findet sich unter:
www.solothurnerbanken.ch/Politik/Vernehmlassungen
 



Aymo Brunetti zuversichtlich zur Zukunft des Schweizer Frankens


(Solothurn, 1. Dezember 2012) An der Jahresendversammlung von Solothurner Banken, der Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, im Schloss Blumenstein in Solothurn äusserte sich der Berner Universitätsprofessor Aymo Brunetti zuversichtlich zur Zukunft des Schweizer Frankens. Zwar sei der künstlich limitierte Wechselkurs unserer Landeswährung gegenüber dem Euro höher angesetzt, als ihn der Markt wohl bestimmen würde. Die Untergrenze von CHF 1.20 sei jedoch ein kluger Schritt der Nationalbank gewesen. Eine Rückkehr zu einem frei gebildeten und wahrscheinlich tieferen als dem heutigen Wechselkurs bleibe möglich.

Insgesamt 40 Personen, darunter Vertreterinnen und Vertreter sämtlicher Mitgliedsinstitute, waren an der traditionellen Jahresendversammlung von Solothurner Banken präsent und genehmigten den Jahresbericht und die Vereinsrechnung. Als Gastreferent konnte Präsident Markus Boss (Regiobank Solothurn AG) den Berner Universitätsprofessor Aymo Brunetti, ehemaliger Chef des Staatssekretariats für Wirtschaft seco, begrüssen. Brunettis Ausführungen zufolge ist die derzeitige Euro-Problematik das Ergebnis einer geldgeschichtlichen Fehlkonstruktion. «Die Vermischung von währungstechnischen Vorgaben mit politischen Absichten und Rücksichtnahmen hat keine gute Ausgangslage für die europäische Einheitswährung geschaffen», so Brunetti. In Ermangelung von Instrumenten, welche den Euro stabilisieren könnten, sei davon auszugehen, dass die Währung langfristig schwach und instabil bleibe. Brunetti: «Die Euro-Problematik wird uns wahrscheinlich noch lange erhalten bleiben.»

Ausstieg aus dem nach unten begrenzten Wechselkurs
Auch zum derzeit nach unten künstlich limitierten Wechselkurs Schweizer Franken-Euro äusserte sich Brunetti. Bereits mittelfristig sei eine Limitierung, wie sie derzeit gilt, nicht zu halten, sonst werde der Schweizer Franken praktisch zu einem Teil des Euro. Brunetti skizzierte drei mögliche Ausstiegsszenarien: Die Rückkehr zum freien Wechselkurs, der eine sofortige Stärkung des Frankens zur Folge hätte, was nicht erwünscht ist; der etappenweise Ausstieg, oder, was nach Brunettis Dafürhalten die klügste Lösung wäre, eine Neudefinition des stabilisierten Wechselkurses nicht mehr nur gegenüber dem Euro, sondern gegenüber einem ganzen Paket von für unsere Wirtschaft relevanten Währungen.
 



Solothurner Banken zählen zu den grössten Arbeitgebern im Kanton

(Solothurn, 10. Juli 2012) 1‘342 Personen arbeiten derzeit bei einer im Kanton Solothurn ansässigen und tätigen Bank. Diese beeindruckende Zahl hat eine vom Branchenverband «Solothurner Banken» durchgeführte Erhebung ergeben. Das lokale Bankgewerbe, das im Kanton mit 132 physisch besetzen Niederlassungen/Filialen präsent ist, darf damit als einer der grössten Arbeitgeber im Kanton betrachtet werden. Und als einen besonders frauenfreundlichen: Mehr als 52 Prozent der bei einer Solothurner Bank beschäftigten Personen sind Frauen.

Dass die Banken einen wichtigen volkswirtschaftlichen Faktor darstellen, ist bekannt. Für den Beschäftigungsaspekt liegen jetzt erstmals konkrete Zahlen für den Kanton Solothurn vor. Insgesamt 1‘342 Personen arbeiten bei einer im Kanton Solothurn tätigen Bank. Dies ergab eine von «Solothurner Banken», dem Branchenverband der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, durchgeführte Erhebung. Nicht berücksichtigt in den Zahlen ist die Anzahl derjenigen Personen, die für eine ausserkantonale, nationale oder international tätige Bank arbeiten, jedoch im Kanton Solothurn wohnen. «Solothurner Banken» schätzt, dass bei diesem Personal nochmals von einer Zahl ausgegangen werden darf, die mit derjenigen der in einer Bank im Kanton tätigen Beschäftigten vergleichbar ist.

114 Lehrstellen
Mit in die Erhebung einbezogen worden sind auch die Lernenden. Bei den im Kanton Solothurn vorhandenen insgesamt 132 Bank-Geschäftsstellen (Hauptsitze, Filialen, für das Publikum geöffnete Niederlassungen) stehen derzeit 114 junge Kräfte in Ausbildung. Auch die Frauenquote vermag zu überzeugen: 705 der im Kanton Solothurn bei einer Bank beschäftigten Personen sind weiblich, was einer Frauenquote von 52,5 Prozent entspricht.

Banken als sichere Arbeitgeber
Banken dürfen, auch das zeigt die Erhebung, nach wie vor als sichere Arbeitgeber angesehen werden. Gegenüber dem Jahr 2011 (mit noch 1‘368 Beschäftigten) ging zwar der Personalbestand bei den Soloturner Instituten um rund zwei Prozent zurück – dies aber ist ausschliesslich die Auswirkung der geografischen Verlegung einer grösseren Abteilung eines einzigen Instituts. Drei der dem Branchenverband angehörenden Institute haben ihren Personalbestand demgegenüber seit 2011 sogar erhöht. Bei sieben Instituten zeigt sich der Personalbestand völlig stabil. Der Branchenverband geht davon aus, dass sich die Situation im laufenden Jahr und auch 2013 nicht wesentlich verändern wird.
 



Public Private Partnership: Spezialgesetz gefordert

(Solothurn, 9. Juli 2012) Der Vorschlag des Regierungsrates, den Regelungsbedarf rund um Projekte der Public Private Partnership (PPP) durch eine Änderung des Gesetzes über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung zu lösen, genügt den Solothurner Banken nicht. Der Branchenverband «Solothurner Banken» fordert in seiner Vernehmlassung zur Vorlage des Finanzdepartementes die Schaffung eines eigenständigen PPP-Gesetzes.

Regeln zu Public Private Partnership-Projekten fehlen bisher im Kanton Solothurn, was jüngst dazu geführt hatte, dass über ein vom Regierungsrat beschlossenes Geschäft nachträglich eine Volksabstimmung durchgeführt werden musste. Angesichts der ständig zunehmenden Bedeutung von Projekten, bei denen die öffentliche Hand und Private zusammenarbeiten oder sie gar gemeinsam verwirklichen, fordert «Solothurner Banken», der Verband der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, dass das derzeitige Regelungsdefizit nicht, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, im Rahmen einer Revision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung ausgeglichen wird, sondern dass dafür ein eigenständiges, «kurzes und griffiges» Gesetz geschaffen wird.

Auch der Regierungsrat soll sich an die Prinzipien halten müssen
Dem Vernehmlassungsentwurf fehle, so die Bankenbrache, auch ein zentraler Paragraph, der über die generelle Zulässigkeit von PPP Auskunft gebe. Dies sei besonders wichtig, weil ein Teil der staatlichen Tätigkeit, vor allem hoheitliche Aufgaben, sich nicht dafür eigne, mit Privaten gemeinsam erbracht zu werden. Ausserdem fehlt nach Auffassung der Banken in der Vorlage die klare Definition von Rahmenbedingungen, zum Beispiel betreffend die Anforderungen an mögliche Partner. Nicht zufrieden sind die Banken des Weiteren mit dem regierungsrätlichen Vorschlag, die Regelungen nur für Ausgaben, die in der Kompetenz des Kantonsrates stehen, einzuführen. Auch der Regierungsrat soll sich nach Auffassung der Banken an die Grundsätze, die es vom Gesetzgeber noch zu definieren gilt, halten müssen.
 



Solothurner Banken online

(Solothurn, 16. Januar 2012) Solothurner Banken, die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, sind ab sofort online. Der 1991 gegründete Verein, dem derzeit 11 Mitgliedinstitute mit mehr als 50 Bankfilialen und mit mehr als 500 Beschäftigten im Kanton Solothurn angehören, will mit dem Schritt seine optische Präsenz verbessern und inskünftig noch leichter zu erreichen sein.

Den Schritt ins Internetzeitalter verstehen die Banken, die sich bisher «Vereinigung Solothurnischer Bankinstitute» genannt haben, als einen Schritt in Richtung von mehr Offenheit und Transparenz: Seit der Gründung des kantonalen Branchenverbandes haben die Solothurner Banken an rund 70 Vernehmlassungen teilgenommen und dabei im Vorfeld von kantonalen Gesetzgebungsverfahren, welche die Branche direkt oder indirekt betroffen haben, Stellung bezogen. Diese – bisher eher diskret geäusserten – Stellungnahmen sind ab sofort öffentlich und online einzusehen.

Stellenportal
Zu den Dienstleistungen der Homepage gehört auch ein Stellenportal: Personen, die bei einer Solothurner Bank eine Beschäftigung suchen, können sich ab sofort auf einen Blick kundig machen, welches Institut über eine oder mehrere offene Stellen verfügt.

 
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