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Medienmitteilung vom 31. März 2022

Vernehmlassungen des Regierungsrates: Lob und Tadel

In Ergänzung zum von «Solothurner Banken» bereits zu einem früheren Zeitpunkt als fragwürdig getadelten Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Initiative «Jetz si mir draa» wartet das Finanzdepartement bereits mit einer weiteren Steuererhöhung auf: Dieses Mal soll eine Grosszahl der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mehr als bisher zur Kasse gebeten werden. Während «Solothurner Banken» die entsprechende Vorlage heftig rügt und ihren Rückzug fordert, begrüsst der Branchenverband der im Kanton tätigen Finanzdienstleistungsindustrie die Vorlage der Staatskanzlei zur Änderung des Publikationsgesetzes, die unter anderem die Einführung des Amtsblattes in elektronischer Form vorsieht.

(Solothurn, 31. März 2022) Zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit hat der Solothurner Regierungsrat der Öffentlichkeit eine Steuererhöhungsvorlage präsentiert, die angeblich dazu geeignet sein soll, als Alternative zu den auch seitens des Regierungsrates über Strecken unbestrittenen Anliegen der Steuersenkungs-Initiative «Jetz si mir draa» zu dienen. Die Vorlage für eine Totalrevision der Katasterschätzung ist nach Auffassung der Banken wenig geeignet, um zu neuer Vertrauensbildung in die Kantonsregierung beizutragen, im Besonderen was deren Fähigkeit betrifft, eine bessere Positionierung des Kantons Solothurn im interkantonalen Steuer-Ranking zu erreichen. Der «Widerspruch zwischen politischem Versprechen und dessen Umsetzung in die Rechtswirklichkeit» zwinge, so Solothurner Banken, den Regierungsrat leider einmal mehr dazu, «zur Rechtfertigung eines Geschäfts tief in die politische Trickkiste greifen» zu müssen. Die Banken lehnen im Besondern den von der Vorlage beabsichtigten und als Konfiskation anzusehenden erhöhten, fiskalischen Zugriff auf das Grundeigentum (jährlich rund CHF 40 Mio.) kategorisch ab. In der Vernehmlassung der Banken wird, was selten ist, angekündigt, dass die Finanzdienstleistungsindustrie sich zum Schutz der Hauseigentümerinnen und -ei-gentümer am Abstimmungskampf beteiligen würde, sollte an der Vorlage in weitgehend unveränderter Form festgehalten werden.

Zustimmung zur Änderung des Publikationsgesetzes
Aufgrund der grossen Bedeutung des amtlichen Publikationswesens im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und Gewährleistung der Rechtssicherheit begrüsst Solothurner Banken die vom Regierungsrat angestrebte Änderung des erst seit 2018 in Kraft stehenden Publikationsgesetzes. Im Vordergrund der Gesetzesrevision steht die baldige Einführung des sog. «e-Amtsblattes», richtigerweise zunächst ohne Preisgabe der gedruckten Version. Solothurner Banken unterstützt den Vorschlag des Regierungsrates, der aufgrund des Umstands, dass die amtliche Publikation zu den systemeigenen Aufgaben des Staates gehört, bei der Umsetzung an einer amtlichen Lösung (Amtsblattportal des SECO) teilzunehmen gedenkt, statt die Aufgabe an Privatunternehmen auszugliedern.

Die Vernehmlassungen finden Sie hier:

solothurnerbanken.ch/politik/vernehmlassungen

 
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